Start der Bürgerbefragung in Schönhausen

Nach einer im Oktober dieses Jahres stattgefundenen Bürgerversammlung zum Gehölzumbau in Schönhausen startet die Stadt Bergkamen nun die Bürgerbefragung. Dazu werden in den kommenden Tagen Fragebögen an alle Haushalte der Hansemannstraße und Russelstraße verteilt, um so detailliert die Erwartungen und Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner zum künftigen Gehölzumbau ermitteln zu können.

Nach Auswertung der Fragebögen wird entschieden, ob und in welchem Umfang die notwendigen Arbeiten fortgeführt werden. Mit einer Auswertung der Fragebögen wird bis zum Frühjahr 2022 zu rechnen sein. „Damit gestalten wir als Verwaltung einen sehr transparenten sowie zeitgemäßen Entscheidungsprozess und geben den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit, sich frühzeitig zu beteiligen“, zeigte sich der derzeit für das Baudezernat zuständige Beigeordnete und Stadtkämmerer Marc Alexander Ulrich erfreut über diese ganz direkte Form der Bürgerbeteiligung.




EBB führt 4-wöchentliche Leerung der Restabfallbehälter ein: Roter Deckel hilft beim Sparen

Ein- und Zwei-Personen-Haushalte können ihre Abfallgebühren ab kommendem Jahr nahezu halbieren. Das ermöglicht ein Vorschlag des EntsorgungsBetriebsBergkamen (EBB), den der Stadtrat seiner Sitzung am 25. November beschlossen hat. Dieser sieht vor, dass Haushalte mit ein oder zwei Personen ab 2022 von einem neuen vier-wöchentlichen Abfuhrrhythmus profitieren. Restabfallbehälter, für die dieser neue Rhythmus gilt, sind mit einem roten Deckel gekennzeichnet und in zwei Größen verfügbar:

  • 60 Liter für Ein-Personen-Haushalte
  • 80 Liter für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte

Diejenigen Haushalte, die sich für die neue Variante entscheiden, können ihre Müllgebühren nahezu halbieren. Die 60-Liter-Restmülltonne bei 14-tägiger Leerung kostet bisher 132,30 Euro im Jahr. Für die 80-Liter-Tonne sind jährlich 176,40 Euro fällig. Beim neuen vier-wöchentlichen Rhythmus reduzieren sich die Gebühren auf 66,15 Euro und 88,20 Euro.

Die neuen Restabfallbehälter sind ab sofort erhältlich. Das dafür erforderliche Formular ist online unter https://www.bergkamen.de/buergerservice-buergerportal/formulare/entsorgung/, im Bürgerbüro der Stadt Bergkamen und beim EBB in der Bambergstraße 66 erhältlich.

Bitte beachten: Anträge können nur von Eigentümern oder Hausverwaltern gestellt werden. Den Austausch der Abfallgefäße führt der EBB ab Januar 2022 durch. Die geänderten Abfuhrtermine bekommen die Antragsteller beim Tausch der Restabfallbehälter schriftlich mitgeteilt. Darüber hinaus sind sie unter https://gwa-abfuhrkalender.de jederzeit abrufbar.




Stolpersteine des Künstlers Gunter Demnig erinnern bald an NS-Opfer in Bergkamen

Am 15. Dezember 2021 findet in Bergkamen erstmals eine Verlegung von „Stolpersteinen“ aus dem Erinnerungsprojekt des Kölner Aktionskünstlers Gunter Demnig statt. Mit den Gedenksteinen wird vor Ort in den Städten an die Verfolgten des Nationalsozialismus erinnert. Zumeist werden die Steine am jeweils letzten freiwilligen Wohnsitz der NS-Opfer in den Gehweg eingelassen. Das Erinnerungsprojekt, das Mitte der 1990er Jahre seinen Anfang nahm, gilt mittlerweile als das weltweit größte dezentrale
Mahnmal für die Verfolgten der NS-Diktatur. In über 20 Ländern hat der Künstler mehr als 90.000 Stolpersteine verlegt.

In Bergkamen hat sich eigens ein Arbeitskreis gebildet, dem engagierte Bürgerinnen und Bürger angehören, um das Projekt in der Nordbergstadt zu etablieren. Beteiligt sind daran auch die Willy-Brandt-Gesamtschule und das Städt. Gymnasium. Schülerinnen und Schüler haben in den letzten Monaten die Verfolgungsgeschichte mehrerer Opfer erforscht und dokumentiert. Die Jugendlichen gestalten außerdem einen Teil des Rahmenprogramms am Tag der Verlegung.

Der erste Stolperstein Bergkamens wird um 9:00 Uhr für den früheren Kommunisten August Kühler in der Beverstraße 89 verlegt. Er wurde von den Nazis verfolgt und war für eineinhalb Jahre in KZ-Haft, die er überlebte. Nach der NS-Diktatur engagierte er sich in der SPD und wurde der letzte Bürgermeister der Altgemeinde Rünthe. Er gehört zu den Gründervätern der heutigen Stadt Bergkamen.

Um 9:35 Uhr wird in der Glückaufstraße 6 ein Stolperstein für den Kommunisten Ernst Bronheim verlegt. Gleich nach dem Reichstagsbrand verhafteten ihn die Nazis und ermordeten ihn am 15. April 1933 im KZ Brauweiler.

An der Werner Straße 178 (Höhe JET-Tankstelle) wird um 10:05 Uhr ein Stolperstein für den Juden Max Hermann verlegt, der in der Altgemeinde Overberge wohnte. Er wurde 1938 im KZ Sachsenhausen in Schutzhaft genommen, 1939 zur Zwangsarbeit in Köln verpflichtet und lebte ab 1944 versteckt in Werne-Stockum, wo er die Shoah überstand.

Um 10:35 Uhr werden vier Stolpersteine vor der Präsidentenstraße 53 der jüdischen Familie Hertz gewidmet, die 1938 ihr Textilgeschäft an den Kaufmann Kroes aus Werne verkaufen musste und dann unfreiwillig nach Essen verzog. Von dort flüchtete die Familie in die USA und entkam so dem Holocaust. Die Stolpersteine erinnern an die Eheleuten Hermann und Amalie Hertz und an ihre Töchter Grete und Lieselotte. Die Mädchen wurden 1911 und 1922 in Bergkamen geboren.

Die Verlegung am 15. Dezember wird der Künstler Gunter Demnig persönlich vornehmen. Die Veranstaltung ist öffentlich, jedoch werden Teilnehmer gebeten, eine Maske zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten.

Die sieben Stolpersteine wurden durch die großzügige Spende folgender Personen/Gruppen finanziert:

Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen e.V.
Bündnis 90/Die Grünen, Ortsverband Bergkamen
Bürger gegen Rechts e.V.
Die Linke, Ortsverband Kamen/Bergkamen
Eheleute Nüsken, Bergkamen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen
SPD-Ortsverein Rünthe




Neue Corona-Regeln ab Samstag: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und 2G im Einzelhandel

Ab Samstag, 4. Dezember, tritt die neue Koronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Hier sind die wichtigsten neuen Regelungen.

Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen

Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.

Private Zusammenkünfte in Hotspots

In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 (Im Kreis Unna liegt die Inzidenz bei aktuell 208,8) müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen.

Schließung von Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko

Um die Ausbreitung des Virusgeschehens weiter einzudämmen, werden Clubs und Diskotheken als Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko geschlossen. Dies erfolgt aufgrund der überregionalen Einzugsgebiete bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land.

Kapazitätsbegrenzung für Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ausweitung der 2G-Regeln für den Einzelhandel

Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen erhalten und werden auf den Einzelhandel erweitert. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert.

Weihnachtsmärkte bleiben unter 2G- und AHA-Regeln möglich

Ebenfalls unter der 2G-Regelung können auch Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Weil im Freien die Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nach wie vor vertretbar. Möglichst viel Abstand und je nach kommunaler Regelung eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren.

Hochschulen

Um den Herausforderungen der aktuellen Pandemiesituation angemessen zu begegnen, hat die Landesregierung darüber hinaus eine neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen. Diese gibt den Hochschulen je nach Infektionslage die Möglichkeit, den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel zu reduzieren. So können Hochschulen eigenständig, flexibel und angemessen auf die jeweilige Pandemiesituation vor Ort reagieren. Damit den Studierenden keine Nachteile entstehen, werden mit der neuen Verordnung Freiversuche und die Möglichkeit zum Rücktritt von Prüfungen wiedereingeführt, soweit die Hochschule nichts Anderes regelt. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, so viel Lehre in Präsenz anzubieten, wie möglich und verantwortbar ist. Wichtige Grundlagen hierfür sind die hohe Impfquote unter Studierenden, eine möglichst umfassende Kontrolle der 3-G-Nachweise und die allgemeinen und tragfähigen Infektionsschutzvorkehrungen an den Hochschulen. Die neue Fassung ist am 2. Dezember in Kraft getreten.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung sowie die neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung finden Sie zeitnah unter www.land.nrw/corona




Unterstützung für wichtige Arbeit: Kreis Unna fördert Wohlfahrt

Landrat Mario Löhr (l.), Angelika Chur, Vorsitzende des Kreis-Sozialausschusses (2.v.l.), Wohlfahrtssprecher Ralf Plogmann (2.v.r.) und Sozialdezernent Torsten Göpfert (r.) bei der Vertragsunterzeichnung. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Der Kreis Unna unterstützt die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege seit 2012 bei der Gestaltung sozialer Aufgaben finanziell. Jetzt ist die Fördersumme aufgestockt worden. Auch die Zusammenarbeit soll weitergeführt werden. Das haben Landrat Löhr und Dezernent Göpfert am Mittwoch, 1. Dezember mit dem Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Ralf Plogmann schriftlich fixiert und den bestehenden Vertrag um fünf Jahre verlängert.

„Die freie Wohlfahrtspflege im Kreis Unna wird durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches sowie karitatives und konfessionelles Engagement getragen“, so Landrat Mario Löhr. „Sie ist ein unverzichtbarer Pfeiler in unserer Gesellschaft beispielsweise in der Sozial- und Jugendhilfe im Bereich der Inklusion, der Altenhilfe und auch der Gesundheitsplanung. Die langjährige Tradition der kooperativen Zusammenarbeit von Wohlfahrtspflege und Kreisverwaltung ist beispielgebend und ich bin froh, dass wir das fortführen werden.“

10.000 Euro mehr im Jahr
Seit 2012 betrug die Fördersumme 150.000 Euro pro Jahr (plus 3.000 Euro für den Sprecherverband). Die Sprecherfunktion wechselt alle zwei Jahre zwischen den Mitgliedsverbänden. Am 22. Juni hat der Kreistag beschlossen, die Summe auf 160.000 Euro jährlich anzuheben.

Ralf Plogmann, Sprecher und Geschäftsführer des Caritasverbandes für den Kreis Unna e.V. lobt die Jahrzehnte währende konstruktive Zusammenarbeit: „Wir freuen uns über die Anerkennung unserer haupt- und vielfach ehrenamtlichen Arbeit durch Politik und Verwaltung im Kreis Unna.“ Sozialdezernent Torsten Göpfert ergänzt: „Die Wohlfahrtsverbände sind ein Garant für soziale Sicherheit. Auf ihre Dienste und Leistungen, ihre Mitwirkung bei der Gestaltung sozialer Aufgaben können und wollen wir nicht verzichten.“

Auch Angelika Chur, Vorsitzende des Kreis-Sozialausschusses, bekräftigt bei der Unterzeichnung wie wichtig die Verbände sind: „Diese Arbeit auch in den kommenden fünf Jahren zu fördern, ist uns als Kreispolitik ein wichtiges Anliegen.“ PK | PKU




Bürgermeister Bernd Schäfer zieht Bilanz seines ersten Amtsjahres: Lichtblicke trotz Corona-Ausnahmezustand

Bernd Schäfer zieht nach einem Jahr im Amts als Bürgermeister eine Zwischenbilanz.

Ein Jahr lang ist Bernd Schäfer mittlerweile Bürgermeister von Bergkamen. Stand seine Amtszeit bereits am Anfang ganz unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, hat ihn dieses Thema inzwischen wieder eingeholt – und das mit größerer Wucht als je zuvor. Wie die Diskussion um Boosterimpfungen und eine allgemeine Impfpflicht zeigt, wird es die Menschen und die zuständigen Stellen im Rathaus auch weiterhin intensiv beschäftigen. Dessen ungeachtet hat der Verwaltungschef eigene Akzente gesetzt und politische Weichen für die Zukunft gestellt.

Die ersten Tage in seinem neuen Amt sind Bernd Schäfer noch sehr präsent. Denn fast zeitgleich mit der Amtsübernahme erfolgte der zweite Lockdown. „Kontaktverbot, keine Präsenzveranstaltungen und Schichtdienst im Rathaus – die Rahmenbedingungen waren äußerst schwierig“, meint Schäfer rückblickend. Dennoch ist es gelungen, die Verwaltung in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. „Das spricht für die Einsatzbereitschaft innerhalb der einzelnen Ämter und Sachgebiete“, nennt Schäfer die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie als seine bislang prägendsten Erfahrungen.

Führungskultur und Agilität

Verlief die Zusammenarbeit mit den Fachämtern zwischenzeitlich ohne coronabedingte Einschränkungen, hat den Bürgermeister die Vergangenheit inzwischen wieder eingeholt. Das Virus bestimmt den Alltagsbetrieb mehr als je zuvor. Eins kommt Bernd Schäfer in dieser Situation entgegen – seine Ungeduld: „Ich wünsche mir manchmal mehr Tempo. Das ist schließlich auch ein Kriterium, an dem uns die Öffentlichkeit misst und beurteilt“, ist er überzeugt, dass gerade schwierige Zeiten schnelle Entscheidungen und konsequentes Handeln erfordern.

Schnelle Lösungen waren auch bei anderen Gelegenheiten gefragt. Das hat sich während des Hochwassers im Juli ebenso gezeigt wie bei der Einführung des Systems zur Online-Reservierung von Terminen und bei der Inbetriebnahme des kommunalen Impfzentrums. Der Bürgermeister fühlt sich dadurch in seinem Verständnis der Führungskultur bestärkt und zieht daraus eine wichtige Schlussfolgerung: „Verwaltung ist am effizientesten, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend Freiraum haben und selbst Verantwortung übernehmen.“

Effizienz ist kein Selbstzweck. Auch das ist Bernd Schäfer in seinem ersten Amtsjahr sehr bewusst geworden. Sie ist vielmehr eine dringende Notwendigkeit – mit weit reichenden Konsequenzen. Denn wenn die Anforderungen an die Verwaltung zunehmen, müssen die Qualifikationen der zuständigen Fachleute in gleichem Maße mitwachsen. Anders lassen sich die Aufgaben nicht erledigen. „Berufliche Förderung und Qualifizierungsangebote sind deshalb wichtiger denn je. Das betrifft insbesondere den weiten Bereich der Digitalisierung und der digitalen Kompetenzen“, hat Schäfer erkannt.

Stadtverwaltung als Dienstleister

Höchsten Stellenwert hat ein weiteres Thema, welches die gesamte Verwaltung betrifft. „Es geht mir darum, den Dienstleistungsgedanken noch stärker in den Mittelpunkt des eigenen Handelns zu stellen“, erklärt Bernd Schäfer. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen sehen und spüren, dass wir ihre Anliegen ernst nehmen.“ Seine Erfahrung nach zwölf Monaten im Rathaus: Das hört sich leichter an als es ist. So sind in vielen Fällen mehr Vorschriften zu beachten als die Öffentlichkeit vermutet. Zudem sorgen neue Gesetze, Verordnungen und Erlasse dafür, dass diese Vorschriften immer komplexer werden.

Wenn etwas aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger mal nicht so gut läuft, liegt das aber nicht automatisch an den zunehmend schwierigeren Rahmenbedingungen. „Wir sind gut beraten, uns auch selbst zu hinterfragen und nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen“, betont Schäfer. Als aktuelles Beispiel dafür führt er die Vollsperrung der Erich-Ollenhauer-Straße an. „In diesem Fall war die Kommunikation unbefriedigend. Daraus müssen wir lernen und es beim nächsten Mal besser machen.“

Lebensqualität für Jung und Alt verbessern

Zusätzlich gibt es eine Reihe konkreter Vorhaben, die der Bürgermeister außerhalb des Rathauses ins Visier genommen hat: „Diese haben alle dasselbe Ziel, nämlich die Verbesserung der Lebensqualität vor Ort.“ Fortschritte sieht er insbesondere bei den Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Die Inbetriebnahme von zwei AWO-Kindertagesstätten sowie der Beschluss zum Umbau der Kita Mikado wirken sich deutlich positiv aus. „96 Prozent der Kinder im Alter von über drei Jahren verfügen über einen Betreuungsplatz. Spätestens 2023 werden wir 100 Prozent erreichen. Damit ist Bergkamen ein zunehmend attraktiver Wohnort für Familien“, unterstreicht Schäfer.

Das liegt auch an einem immer ansprechenderen Angebot zur Naherholung. Dazu soll insbesondere die „Haldenlandschaft am Kanal“ beitragen, mit der sich Bergkamen an der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 beteiligt. „Das Datum liegt zwar noch in weiter Ferne, aber mir war wichtig, dass wir mit dem Start der nächsten Planungsphase in diesem Jahr einen weiteren Meilenstein erreichen“, freut sich der Bürgermeister darüber, dass die IGA schon bald sichtbare Veränderungen entlang des Kanals bewirken wird.

Ein Projekt mit Zukunft und großer Bedeutung für Bergkamen – so beurteilt Bernd Schäfer auch das Gesundheitszentrum PueD, für das kürzlich auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 der Spatenstich erfolgte. Es vereint unter anderem barrierefreie Wohnungen, Ärzte, Tagespflege und Reha-Angebote. „Das bietet älteren Menschen eine hohe Lebensqualität ohne dass sie dafür ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen“, ist Schäfer überzeugt. Angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung bewertet er das PueD nicht nur als zukunftsweisend, sondern als Lichtblick seines ersten Amtsjahres.

 




Drei Verabschiedungen bei der Stadt Bergkamen

Von rechts: Bürgermeister Bernd Schäfer, Walter Kärger, Cornelia Betke, Sabine Latzer-Mühle

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde verabschiedete Bürgermeister Bernd Schäfer mit Walter Kärger, Sabine Latzer-Mühle und Cornelia Betke drei verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bergkamen in den Ruhestand.

Nach seinem erfolgreich abgeschlossenem Studium zum Diplom-Volkswirt begann Herr Kärger im Jahr 1986 seinen Dienst bei der Stadt Bergkamen. Anfangs war er in dem Sachgebiet Zentrale Beschaffung tätig. Im Jahr 1989 wechselte Herr Kärger zur Wirtschaftsförderung. Hier war er seit 2017 bis heute Stabsstellenleiter. Weiterhin war Herr Kärger seit 2018 Vertreter der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Breitband der Stadt Bergkamen.

Frau Latzer-Mühle begann im Jahr 1992 ihr Anerkennungsjahr zur Sozialarbeiterin und war seit dem 01.07.1993 bis heute im Jugendamt tätig. Dort war sie unter anderem für das Rückführungsmanagement, dem Aufbau eines Heimkatasters, dem Aufbau und Entwicklung von neuen ambulanten Angeboten sowie für die Beteiligung bei Hilfeplanung von über 15-jährigen untergebrachten Jugendlichen und der Betreuung der uns zugewiesenen unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen zuständig.

Frau Betke begann im Jahr 1976 ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Bergkamen. Nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung war Frau Betke im Schulverwaltungsamt tätig. Im Jahr 1998 wechselte Frau Betke zum Sachgebiet Bürgerbüro in dem sie bis heute tätig war.

Anlässlich ihres Eintrittes in den Ruhestand wurden die drei durch Bürgermeister Bernd Schäfer, Leiter Zentrale Dienste Thomas Hartl, Gleichstellungsbeauftragte Martina Bierkämper und Klaus Teise (Personalrat) verabschiedet.

,,Für die langjährige Unterstützung und die außergewöhnliche Verbundenheit mit der Stadt Bergkamen möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Ich wünsche Herrn Kärger, Frau Latzer-Mühle und Frau Betke für ihren neuen Lebensabschnitt alles Gute“, drückte Bürgermeister Bernd Schäfer seine Wertschätzung aus.




Ab Donnerstag wieder Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auch am Sitzplatz

Schulministerin Yvonne Gebauer.

Das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz beschlossen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „In der gegenwärtigen Situation, in der wir uns auch mit einer neuen Virusvariante auseinandersetzen müssen, haben wir aus Gründen der Vorsicht entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz wieder einzuführen. Wir wollen damit auch in den kommenden Wochen den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht sichern. Meine oberste Priorität ist und bleibt es, die Schulen offenzuhalten. Gerade in der Pandemie ist es entscheidend, dass für Kinder und Jugendliche ihr Schulalltag weiterhin gewährleistet ist, sie Struktur und Halt bekommen.“ Damit werden auch die Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft aufgenommen, die sich durch die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht auch bei den Schülerinnen und Schülern sicherer fühlt.

Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab morgen, den 2. Dezember 2021, wieder an allen Schulen des Landes. Die Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.




Akrionskreis vermisst vom Stadtrat „klares Bekenntnis zum Klimaschutz“ im neuen Doppelhaushalt 2022/23

Am vergangenen Donnerstag hat der Stadtrat den Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 verabschiedet. Dazu erreichte uns eine Stellungnahme des Aktionskreises Wohnen und Leben Bergkamen:
„Der Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen vermisst in den Beschlüssen des Stadtrats zum Doppelhaushalt 2022/2023 ein klares Bekenntnis zu mehr Klimaschutz und den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Bergkamener Stadtgebiet. Den Ernst der Lage dürfte jeder erkannt haben. Deshalb hatte der Stadtrat 2019 den „Klimanotstand“ ausgerufen und bereits 2018 ein „Integriertes Klimaschutzkonzept“ beschlossen. Die auch in Bergkamen voran schreitende Klimakatastrophe, z.B. die Starkregenereignisse in 2014 und zuletzt am 15.07.2021, verlangt eine Kursänderung bei den Prioritäten kommunaler Aktivitäten. Die jetzt getroffenen Entscheidungen werden all diesem bei weitem nicht gerecht. Eine Förderung des Rückbaus von „Steingärten“ appelliert an die Vernunft der Hauseigentümer und der erhoffte Erfolg hängt allein von deren Einsicht ab. Ein Antrag zur Installierung von Kleinwindkraftanlagen auf der Bergehalde „Großes Holz“ hätte vielleicht ein Signal sein können – fand aber im Rat keine Mehrheit.
Mit der Bergehalde „Großes Holz“ (ca. 120 ha) verfügt Bergkamen über eine bislang ungenutzte Potentialfläche zum Ausbau der erneuerbaren Energien sowohl im Bereich der Windkraft als auch bei PV und Solarthermie. Schon im Jahre 2013 wäre der Flächenbesitzer RVR und auch die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) dazu bereit gewesen. Das dürfte auch heute noch gelten, wenn denn die Verwaltung in Gespräche mit dem RVR eintreten würde und eine Ratsmehrheit zuvor dieses auf den Weg brächte. Die nun beschlossenen 200.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen sollten vor allem dafür verwendet werden, diesen Planungsprozess in Gang zu bringen. Dies wäre ein starkes Signal für mehr Klimaschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien in Bergkamen. Die erforderlichen Investitionen könnten über ein Genossenschaftsmodell von vielen BürgerInnen mitgetragen werden. Also: Was hindert den Stadtrat daran, einen entsprechenden Beschluss in seiner Dezembersitzung zu treffen?“



Stadtrat verabschiedet mit großer Mehrheit den Doppelhaushalt 2022/23

Mancher erfahrener Beobachter der Bergkamener Politik hatte befürchtet, dass es am Donnerstag zu einer Marathonsitzung des Bergkamener Stadtrats kommen wird. Immerhin lieferten erstmals sechs Fraktionsvorsitzende ihre Haushaltsrede ab. Hinzu kamen 41 Zusatzanträge aus den Fraktionen zum Entwurf des neuen Doppelhaushalts 2022/23.

Ganz so schlimm wurde es nicht. Es war nur ein Halbmarathon über 4 ½ Stunden, die von Corona bedingten Lüftungspausen für den Ratssaal unterbrochen wurden. Hauptgrund für die effektive Bearbeitung einer mehr als fünfseitigen Tagesordnung waren vorab zwei Absprachen zwischen den Fraktionen: Keine Haushaltsrede sollte länger als 15 Minuten sein und es sollte auch nicht mehr über jeden Antrag einzeln diskutiert werden.

„Sieger“ bei den Abstimmungen war die SPD. Ihre acht Anträge wurden mit Mehrheit vom Stadtrat beschlossen. Da werden es die Sozialdemokraten verschmerzen, dass sie beim FDP-Antrag, die Stadt möge doch für mehr Ladestation für E-Autos sorgen, von den anderen Fraktionen überstimmt wurden. Die SPD hat diesen Antrag abgelehnt. Es war am Donnerstag übrigens das erste Mal seit „Menschengedenken“, dass der Stadtrat etwas gegen den Willen der SPD beschlossen hat.

Den mit 1 Mio. Euro wohl „teuersten“ Antrag hatte die CDU gestellt. Dieses Geld soll die Stadt für den Ankauf von „Schrottimmobilien“ bereithalten. Die Union hatte in ihren Antrag in der Sitzung des Stadtrats auf Anregung der Grünen „Flächen“ aufgenommen. Ziel soll es sein, die so gewonnenen Flächen einer positiven Stadtentwicklung zuzuführen. Wenig Gegenliebe fand die CDU allerdings für ihren Antrag, auf den geplanten Ankauf von Anteilen an der UKBS für rund 4 Mio. Euro zu verzichten.

Dass Klimaschutz eine wichtige Rolle in der Politik spielt, spiegelt sich auch darin wider, dass zu diesem Thema von den Fraktionen eine Reihe von Anträgen gestellt wurde. So beschloss der Stadtrat unter anderem auf Antrag der Grünen die Erhöhung des Budgets für Klimaschutzmaßnahmen auf 200.000 Euro.

Richtig schwer hatten es die Anträge von den LINKEN und BergAUF Mehrheiten im Rat zu finden. Allein DIE LINKE fand zwei Mal Gehör. Für ihre Forderung nach einem Förderprogramm zur Beseitigung von „Schottergärten“ hatte sie sich mit der SPD zusammengetan. Der zweite angenommene Antrag betrifft die Begrünung von Bushaltestellen.

Einige Anträge von Fraktionen, die ursprünglich für die Haushaltsplanberatung gedacht waren, tauchten in der Ratssitzung als Einzeltagesordnungspunkt auf. Dazu gehört die Forderung der CDU nach einer kostenlosen Sperrmüllabfuhr pro Haushalt und Jahr. Dieser Antrag wurde allerdings vertragt, weil unter anderem vorher bereits die neuen Müllgebühren vom Rat beschlossen würden. Denn natürlich wäre solch eine Müllabfuhr nicht „kostenlos“, sondern müsste von allen Müllgebührenzahler bezahlt werden.

Zu den ausgelagerten und letztlich abgelehnten Anträgen zählten auch die Einrichtung eines Waldkindergartens (BergAUF) und die Schaffung einer Wasserstofftankstelle.

Letztlich wurde der neue Doppelhaushalt 2022/23 mit großer Mehr durch den Stadtrat auf den Weg gebracht.




Stadtrat setzt die neuen Gebühren für Müll, Abwasser und Straßenreinigung fest

Mit Mehrheit hat am Donnerstag der Stadt die von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen und leider auch höheren Gebühren für Müll, Abwasser und Straßenreinigung beschlossen. Die neuen Gebühr3ensätze treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Unverändert sind hingegen die Steuern geblieben. Das gilt insbesondere für die Grundsteuer B.

Im neuen Jahr werden für Restmüllabfuhr für die graue 60-Liter-Tonne 139,20 Euro fällig. Das sind 5,22 Prozent mehr als 2021. Für Single- oder 2-Personen-Haushalte könnte es sich lohnen, ihre Müllmenge genauer zu betrachten. Denn sie können jetzt auch auf einen monatlichen statt eine vierzehntägigen Abfuhrrhythmus wechseln. Dann kostet die 60 Liter-Tonne nur 69,60 Euro und die 80 Liter-Tonne 92,80 Euro. Bei den übrigen Gefäßgrößen wird der Preis ebenfalls um 5,22 Prozent angepasst.

Die Abfuhr der Biotonne wird um 4,73 Prozent teurer. Beim 60 Liter-Gefäß sind beispielsweise 2,40 Euro zusätzlich. Zu zahlen sind dann im nächsten Jahr 53,10 Euro. Die Abfuhr der 120- und 240-Liter-Gefäße kostet dann 106,20 bzw. 212,40 Euro.

Die Abwasserentsorgung kostet im Jahr 2021 für Schmutzwasser 4,24 Euro pro verbrauchten Kubikmeter Frischwasser und für das Niederschlagswasser 1,81 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche.

Prozentual am stärksten ziehen mit 21 Prozent die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst an. Hierfür berechnet die Stadt künftig 3,52 Euro pro laufenden Meter. In Summe spielt dieser Posten in den Betriebskostenabrechnungen eine untergeordnete Rolle.