SPD-Bundestagsabgeordneter Kaczmarek: „Die Grundsteuerreform ist lebenswichtig für Kreis, Städte und Gemeinden.“

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Viele Monate haben Bund, Länder und Parteien verhandelt. In der vergangenen Woche nun hat der Deutsche Bundestag der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Das ist vor allem für Kommunen eine gute Nachricht, denn es geht um fast 15 Milliarden Euro Einnahmen aus der Grundsteuer im Jahr. Dieses Geld wird dringend für Schulen, Kitas, Freizeiteinrichtungen, Kultur oder Straßen gebraucht.

“Damit haben wir es nach jahrelangen Diskussionen zwischen Bund und Ländern geschafft, eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen zukunftsfest zu erhalten und weiterzuentwickeln”, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Zugleich sei es dank des Einsatzes der SPD und von Finanzminister Olaf Scholz gelungen, ein wertabhängiges und damit gerechtes Grundsteuer-Modell durchzusetzen. “Trotz teils schmerzhafter Kompromisse, die in den Verhandlungen notwendig waren, ist dies ein sozialdemokratischer Erfolg”, so Kaczmarek.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Eigentümer zahlen sie, anders als die Grunderwerbssteuer, jedes Jahr. Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Die Grundsteuer kommt ausschließlich den Kommunen zugute. Sie ist eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen. Im Jahr 2018 betrug das Grundsteueraufkommen der deutschen Gemeinden etwa 14,2 Milliarden Euro.

Bislang berechnen die Finanzbehörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammten. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuregelung bis Ende 2019 eingeräumt.

Wie die Steuer künftig berechnet wird, hängt vom Bundesland ab, in dem man wohnt. Das Modell von Finanzminister Olaf Scholz, das viele Länder umsetzen wollen, sieht vor, dass der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Berechnung eine Rolle spielen. Dabei soll die Reform nicht zu Mehreinnahmen bei den Gemeinden führen, d.h. die Steuerpflichtigen insgesamt sollen nicht mehr Grundsteuer bezahlen. “Allerdings ist es zwangsläufige Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass es zu Veränderungen kommen kann. Einige werden etwas mehr zahlen, während andere weniger Grundsteuer zahlen müssen, weil sich die Grundstückswerte verändert haben”, räumt Kaczmarek ein.

Nun muss der Bundesrat den Gesetzentwürfen noch zustimmen. Danach haben die Bundesländer und die Kommunen bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, um die Reform umzusetzen. Die lange Umsetzungszeit ist notwendig, weil alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen.