Smartphone fotografiert seinen unehrlichen Finder und führt die Polizei zu ihm

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Dass eine Anti-Diebstahl-Software trotz aller datenschutzrechtlicher Bedenken sinnvoll seien kann, zeigt der Fall eines abhandengekommenen Smartphones, das Einsatzkräfte der Bundespolizei jetzt in Dortmund sicherstellen konnten.

Das sichergestellte Smartphone. Foto: Bundespolizei
Das sichergestellte Smartphone. Foto: Bundespolizei

Ein 29-jähriger Aachener hatte das hochwertige Gerät am 5. Dezember 2016 beim Verlassen eines ICE im Duisburger Hauptbahnhof vergessen. Sofort hatte er sein Smartphone von einem Münztelefon angerufen und die Person am anderen Ende gebeten, sein Eigentum an einen Bahnmitarbeiter zu übergeben.

Dieser Bitte kam der Finder jedoch nicht nach. Über die vom eigentlichen Eigentümer vorher installierte Anti-Diebstahls-Software erhielt er erstmals am 12. Dezember den Hinweis, dass sich das Gerät in Dortmund eingeloggt hatte. Außerdem fotografierte die Software den Nutzer des Geräts und übermittelte das Bild an den Aachener.

Weil jetzt klar war, wo sich das Smartphone befand und wie der mutmaßliche unehrliche Finder aussieht, beantragte die zuständige Dortmunder Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht.

Daraufhin konnten Einsatzkräfte der Bundespolizei das Gerät in einer Dortmunder Wohnung sicherstellen. Gegen den Mieter, einem 41-jährigen Dortmunder, richten sich nun die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Unterschlagung.