Sexuelle Belästigung in Arztpraxis: Urteil wegen falscher Aussage

image_pdfimage_print

von Andreas Milk
Vor knapp einem Jahr hatte das Kamener Amtsgericht festgestellt: Ein Arzt in Bergkamen hat weibliche Auszubildende in seiner Praxis sexuell belästigt. Es gab eine Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Jetzt ist eine junge Frau von einem anderen Richter für eine falsche Zeugenaussage in dem Prozess verurteilt worden. Sie war zu dem Zeitpunkt noch bei dem Arzt angestellt; vor Gericht machte sie eine Aussage, die ihren Chef entlastete. Dass diese Aussage nicht der Wahrheit entsprach, wurde damals rasch mit Hilfe eines Handyvideos nachgewiesen.

Reumütig äußerte sich die 24-jährige Nora H. (Name geändert) nun in ihrem eigenen Prozess. Sie bestätigte, auch ihr sei der Arzt „unters T-Shirt gegangen“. Sie habe sich unwohl gefühlt – aber auch nicht widersprochen. Da hakte der Richter ein: „Nicht Sie haben Fehler gemacht. Sie sind das Opfer.“ Und anscheinend hat der Mediziner das Abhängigkeitsverhältnis mehr als ein Mal ausgenutzt. Als sein Gerichtstermin nahte, habe er sie immer wieder gefragt, „was ich denn da sagen will“, erzählte Nora H. Ihr Anwalt kommentierte das so: Es gebe „subtile Formen, wie man jemandem mitteilt, was man von ihm hören möchte“.

Üblich sind für bewusst falsche Aussagen vor Gericht Freiheitsstrafen. Denn ohne verlässliche Aussagen „können wir den Laden dicht machen“, so der Richter im Verfahren gegen Nora H. Er sprach gegen sie allerdings nur eine Verwarnung unter Vorbehalt einer Geldstrafe aus – also eine „Geldstrafe auf Bewährung“. Dass die Ex-Arzthelferin nur eine solch milde Strafe bekam, habe mit den Umständen zu tun – und der Tatsache, dass Nora H. sich besonnen habe. „Sie haben das gerade gerückt – das hat Format.“

Das Ganze ist noch nicht ausgestanden. Vor dem Landgericht Dortmund hat der Bergkamener Arzt Berufung gegen die Haft auf Bewährung eingelegt. Vor dem Kamener Amtsgericht sagte er seinerzeit, seine Azubis hätten ihn mit Freizügigkeit provoziert. Der Richter glaubte ihm nicht; zwei Ex-Azubis des Arztes sprach er je 3.000 Euro als Wiedergutmachung zu. Das Landgericht wird zum Berufungsprozess wohl auch Nora H. wieder als Zeugin laden – gemeinsam mit den früheren Kolleginnen.