Die Schiedsperson für den Bezirk Bergkamen-Mitte Otto Popeck ist nach über 15 Jahren Tätigkeit aus Altersgründen ausgeschieden.
Aus diesem Grund sucht die Stadt Bergkamen einen Nachfolger/eine Nachfolgerin für die Aufgabe der Schiedsperson für den Bezirk Bergkamen-Mitte. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Kamen bestellt.
Die gesuchte Person muss zwingend in der östlichen Hälfte des Stadtteils Mitte wohnen, mindestens 30 Jahre alt sein und sollte das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Der Bezirk grenzt im Norden an den Stadtteil Rünthe, im Osten an die Werner Straße, im Süden an die Stadtgrenze zu Kamen und wird im Westen begrenzt durch den Verlauf Justus-Liebig-Straße, Hegelstraße, Fichtestraße, Wilhelmstraße, Heinrichstraße und Augustweg. Schiedspersonen sind bewusst so ausgewählt, dass sie aus der Nachbarschaft kommen und sich schon deshalb meist gut mit den Streitpunkten auskennen.
Die außergerichtliche Streitschlichtung stellt die wesentliche Aufgabe der Schiedspersonen dar. Spezielle Vorkenntnisse sind allerdings nicht erforderlich. Die künftige Schiedsperson wird durch ein Seminar auf das Amt vorbereitet und kann sich bei Rechtsfragen Unterstützung bei dem Rechtsamt der Stadt holen. Schiedspersonen sollten über Lebenserfahrung und viel gesundem Menschenverstand verfügen. Sie sollten die Fähigkeit zum Zuhören und zur Unparteilichkeit mitbringen, ebenso wie das Bestreben, nachbarschaftliche Problemfälle sowie Privatklagedelikte, wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, einvernehmlich beizulegen. Ziel der Streitschlichtung ist es, gemeinsam mit den zerstrittenen Parteien eine tragfähige und für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden.
Wenn Sie sich vorstellen können, dieses Ehrenamt auszuüben, dann bewerben Sie sich mit einem kurzen Anschreiben sowie Ihrem Lebenslauf beim Rechtsamt der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen das Rechtsamt der Stadt Bergkamen unter der Telefonnummer 0 23 07/9 65–2 42 gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Falls Sie den Wunsch haben, im Vorfeld mit einer bereits tätigen Schiedsperson über ihre Erfahrungen zu sprechen, ist das Rechtsamt auch gerne bereit, den Kontakt herzustellen.
Weitere Informationen zu diesem verantwortungsvollen und interessanten Ehrenamt finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de oder auf der Internetseite der Stadt Bergkamen, unter „Rat, Verwaltung, Stadtinformationen“ – Stichwort „Schiedspersonen“.