Wer bei einer Reise ins Ausland Betäubungsmittel mitnehmen muss, braucht dafür eine Genehmigung. Das betrifft zum Beispiel Kinder, die das Mittel Ritalin einnehmen, oder Krebspatienten, die starke Schmerzmittel benötigen.
Birgit Habbes rät als Amtsapothekerin des Kreises deshalb zu einer frühzeitigen Planung. „Drei bis vier Wochen vor der Reise sollte die Urlaubsapotheke durchgesehen und Einreisebedingungen des jeweiligen Urlaubslandes erfragt werden.“
Für Länder, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, genügt in der Regel eine beglaubigte, deutschsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes. Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle unter Tel. 02 28 / 99 30 755 43 angefordert werden. Im Internet steht es als Download beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de zur Verfügung.
„Für die Reise in andere Länder empfiehlt es sich, bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes nachzufragen“, gibt Amtsapothekerin Birgit Habbes einen Tipp. Die jeweiligen Rufnummern gibt es beim Auswärtigen Amt unter Tel. 0 30 18 / 17-20 00 oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de. Auch Ärzte und Apotheker beraten über die Mitnahme von Medikamenten.
Nach Vorlage einer Bescheinigung des behandelnden Arztes, des dazugehörigen Rezeptes sowie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses erteilt sie übrigens auch die behördliche Genehmigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr. Eine Terminvereinbarung ist zuvor erforderlich.