Radfahren schützt vor Strafe – vielleicht!

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von Andreas Milk
Radeln kann vor Strafverfolgung schützen – zumindest, wenn die einzige Alternative das Benutzen eines Autos ohne Führerschein wäre. Zu solch einer illegalen Fahrt sah sich der Bergkamener Marvin F. (24) im Februar und im März dieses Jahres gezwungen. Er hatte einen Job bei Amazon in Werne, er hatte einen VW – allerdings hatte er keine Fahrerlaubnis mehr. Weil er sich nicht anders zu helfen wusste und kein passendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung stand, setzte er sich eben ans Steuer.

Mit dem Fahrrad hätte er es doch auch nach Werne schaffen können, fand der Kamener Strafrichter. Wobei das nicht ganz unproblematisch gewesen wäre: Marvin F. stand während der beiden VW-Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Cannabis und/oder Kokain. Für die Polizei ist er ein alter Bekannter. Es gibt acht Einträge im Vorstrafenregister, darunter auch schon Fahren ohne Führerschein, aber auch Gewaltdelikte, zum Teil nach Jugendstrafrecht abgehandelt.

Inzwischen hat F. den Job gewechselt – Probleme in Sachen Arbeitsweg hat er seitdem nicht mehr. Das Urteil für die unerlaubten Touren im Februar und März: sechs Monate Haft auf Bewährung. Dazu kommt eine zwölfmonatige Führerscheinsperre. Ein Bewährungshelfer soll F. zur Seite gestellt werden.

In einem weiteren Anklagepunkt gegen ihn wurde das Verfahren eingestellt: Es ging um ein gefälschtes Kennzeichen an einem Peugeot, von dem F. sagt, der gehöre ihm gar nicht. Dubios: Den Tipp zum angeblich falschen Nummernschild hatte eine Bezirksbeamtin der Kreispolizei anonym per Zettel an ihrer Privatadresse zugespielt bekommen.

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