von Andreas Milk
Es passiert selten – aber es passiert: Der Falsche sitzt auf der Anklagebank. Ein 64-jähriger Rentner soll in Bergkamen gemeinsam mit einem anderen Mann dem 39-jährigen Marco H. (Name geändert) Faustschläge versetzt haben. Folgen waren ein Nasenbeinbruch und der Abbruch eines Stücks vom Schneidezahn. So stand es in den Akten der Staatsanwaltschaft.
In der Verhandlung vor dem Kamener Strafrichter wurde rasch klar: Der Rentner war’s gar nicht. Schon beim Betreten des Saales wies Marco H. darauf hin, mit dem 64-Jährigen nie Probleme gehabt zu haben. Der Hintergrund: H. wohnte seinerzeit – die Tat geschah im Sommer 2024 – zur Miete in einer Wohnung, als deren Eigentümer der 64-Jährige im Mietvertrag stand. Die Prügel bezog der ehemalige Strafgefangene Marco H. wegen eines Streits um ausstehende Zahlungen und eine anstehende Räumung. Wahrscheinlich ist, dass die beiden Schläger Angehörige des angeklagten Rentners waren – womöglich seine beiden Söhne.
Der Rentner selbst brauchte vor Gericht bloß den Mund zu halten: Das ist sein gutes Recht als Angeklagter. Marco H.s Aussage machte es geradezu zwingend, ihn freizusprechen. H. hat im Prozess eine Handynummer zu Protokoll gegeben: Diese Nummer hatte er früher immer angerufen, wenn es etwas wegen der Wohnung zu besprechen gab. Es kann also sein, dass sie die Ermittlungsbehörden nun zu einem der tatsächlichen Schläger führt. Ein zweiter Prozess könnte folgen. H. ist mittlerweile nach Kamen gezogen.





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