Gelogen für den Freund: Er muss weiter „sitzen“ – sie kriegt Freispruch

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von Andreas Milk
Erst hatte Lara H. (29, Namen geändert) gelogen, um ihrem damaligen Freund Sven T. (32) den Knast zu ersparen. Vor Gericht in Kamen sagten beide jetzt wohl die Wahrheit über einen Unfall im September 2021 auf der Bergkamener Geschwister-Scholl-Straße. Das Ergebnis: Freispruch für Lara H., Geldstrafe für Sven T. – im Gefängnis ist er allerdings trotzdem längst.

Das Pärchen war am 4. September vorigen Jahres in einem Smart unterwegs. Beim Zusammenstoß mit einem Poller auf der Scholl-Straße entstand ein Schaden von ein paar hundert Euro. Die beiden stiegen aus, sammelten einige Splitter ein und verschwanden. Gefasst wurden sie etwas später. Im Prozess wurde klar: Sowohl vor als auch nach der Kollision saß Sven T. am Steuer. Er hatte allerdings keinen Führerschein und stand wegen einer früheren Verurteilung unter Bewährung. Nebenbei bestand für den Smart auch keine Haftpflichtversicherung. Um ihren Freund vor der Haft zu retten, erklärte Lara H. der Polizei, zunächst sei sie gefahren. Mit der Konsequenz, dass eben auch sie eine Anklage bekam.

Für die Loyalität seiner „Ex“ revanchierte sich Sven T. vor Gericht, indem er klar stellte: Er allein sei als Fahrer verantwortlich. In seinem Vorstrafenregister stehen elf Einträge, beginnend mit dem Jahr 2005: Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, nichts wirklich Wildes – aber dann: Misshandlung Schutzbefohlener, ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Weil diese Bewährungschance mittlerweile widerrufen wurde, „sitzt“ Sven T. in der JVA Werl.

Für die Sache mit dem Smart verurteilte ihn die Strafrichterin in Kamen zu 130 Tagessätzen à 7 Euro. Er kann die Strafe in Raten zahlen von dem Geld, das er mit Schreinerarbeiten in Werl verdient.