Polizei warnt vor falschen Polizisten

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Sie treten freundlich, aber bestimmt auf und lassen oftmals keinen Zweifel bei den Geschädigten aufkommen. Das ist die Masche von Betrügern, die sich in der letzten Zeit insbesondere bei Schwerter Bürgerinnen und Bürgern als Polizeibeamte ausgegeben haben.

Unter dem Vorwand, wichtige Unterlagen aufgefunden zu haben, die man nun telefonisch abgleichen wolle, versuchen sie, sensible Daten von den Geschädigten zu erfragen. Sie möchten Informationen über Bankdaten, Lebensumstände und andere persönliche Dinge, die sie dann für betrügerische Machenschaften nutzen wollen. Die Angerufenen sehen auf ihrem Telefon teilweise die Rufnummer „110“ angezeigt, die die Ernsthaftigkeit eines solchen Anrufs untermauern soll. Teilweise kündigen die falschen Beamten auch ihren Besuch an und geben vor, die Wohnung durchsuchen zu müssen. Unter diesem Vorwand bestehlen sie dann ihre Opfer. In den bisher im Kreis Unna bekannt gewordenen Fällen ist glücklicherweise niemand zu Schaden gekommen.

Kein Anruf unter 110

Die Polizei warnt vor solchen Betrügern, denn mit der 110 ruft die Polizei niemals an! Die Täter nutzen vielmehr eine Computersoftware, mit der es ihnen möglich ist, jede beliebige Rufnummer im Display erscheinen zu lassen. Polizisten fragen auch nicht am Telefon nach Kontodaten und anderen persönlichen Angaben und erst recht stellen sie keine Geldforderungen.

Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, beenden sie das Gespräch und informieren die Polizei darüber, notfalls auch über die Notrufnummer 110, denn dann geht der Anruf garantiert bei der richtigen Stelle ein. Und wenn sie persönlich aufgesucht werden, lassen Sie sich immer einen Ausweis zeigen. Im Zweifelsfall verschieben sie den Besuch und ziehen eine Person ihres Vertrauen hinzu.

Eine weitere, immer wieder vorkommende Betrugsmasche bei Seniorinnen und Senioren ist der sogenannte Enkeltrick, bei dem die Täter den Anschein erwecken wollen, ein Verwandter zu sein, der sich gerade in einer finanziellen Notlage befindet.

Wenn Sie selbst einen solchen Anruf erhalten:

   - Prüfen Sie, ob Sie wirklich mit Ihrem Verwandten gesprochen 
     haben.
   - Rufen Sie selbst Ihren Verwandten oder Angehörigen unter der 
     Ihnen bekannten Telefonnummer zurück.
   - Geben Sie niemals fremden Personen Bargeld.
   - Sprechen Sie mit einer Ihnen vertrauten Person oder der 
     Kundenberaterin/dem Kundenberater Ihres Geldinstituts über den 
     Vorfall.
   - Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Sie den Verdacht haben,
     dass etwas nicht stimmen könnte.