Planfeststellungsverfahren: 6-streifiger Ausbau der A 1 vom Autobahnkreuz Kamen bis zur Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne

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Die Bezirksregierung Arnsberg führt auf Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland vom 29. Juli 2019 das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz für einen sechsstreifigen Ausbau der A 1 vom Autobahnkreuz Kamen bis zur Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne durch.

Dieser Planfeststellungsabschnitt erstreckt sich über ca. 10,4 km. Der Abschnitt liegt auf dem Gebiet des Kreises Unna (Werne, Bergkamen und Kamen) sowie der kreisfreien Stadt Hamm. Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen liegen auf dem Gebiet der Städte Hamm und Bergkamen sowie auf dem Gebiet der Gemeinden Ascheberg und Nottuln.

Die Fahrbahn wird auf insgesamt sechs Fahrstreifen plus Standstreifen ausgebaut, sodass sich der Querschnitt von einer Gesamtbreite von ca. 30 Metern auf künftig 36 Metern erhöht. Der Ausbau soll überwiegend in symmetrischer Weise erfolgen und sich daher an dem derzeitigen Achsenverlauf orientieren. Innerhalb dieses Abschnitts liegen 16 Brückenbauwerke, die entsprechend erneuert und angepasst werden. Besonders hervorzuheben sind die beiden Großbauwerke über das Gewässer „Lippe“ und den „Datteln-Hamm-Kanal“. Auf diesem Abschnitt stehen bislang vier unbewirtschaftete Rastanlagen zur Verfügung. Die Rastplätze „Fuchs-Eggen“ und „Haus Reck“ werden für den Schwerverkehr ausgebaut. Der Rastplatz „An der Landwehr“ wird lediglich angepasst und der Rastplatz „Overberger Busch“ wird aufgehoben. Neben mehreren Lärmschutzwänden wird zusätzlich fast die gesamte Fahrbahn mit einem lärmmindernden Fahrbahnbelag ausgeführt.

Die Planunterlagen werden in der Zeit von 16. September 2019 bis 15. Oktober 2019 einschließlich bei den Städten bzw. Gemeinden Ascheberg, Bergkamen, Hamm, Kamen, Nottuln und Werne zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen. Dies wird durch öffentliche Bekanntmachung in den einzelnen Kommunen bekannt gemacht.

Alle können bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 15. November 2019) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den sechs Städten bzw. Gemeinden Einwendungen zu dem Vorhaben erheben.

Eingehende Einwendungen werden an Straßen.NRW, Regionalniederlassung Münsterland zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.