Pflegedienste und Heime wollen Preise erhöhen – Beraterin meint: Das muss nicht sein

image_pdfimage_print

Pflegebedürftige erhalten in diesen Tagen Post von ihrem Pflegedienst oder Pflegeheim. Angekündigt werden dabei Preissteigerungen zum 1. Januar 2014. Grund ist die erneute Erhöhung der Ausbildungsumlage. Pflegeberaterin Rita Angerstein meint: Eine Erhöhung muss nicht sein.

 

Rita Angerstein
Rita Angerstein

„Nach einem Beschluss des NRW-Landtages sollen mit der im Juli 2012 eingeführten Umlage alle Pflegeeinrichtungen an der Finanzierung von Ausbildungsplätzen für dringend benötigte Pflegekräfte beteiligt werden“, erläutert Rita Angerstein, Beraterin im Pflegestützpunkt Kamen, die Hintergründe. In vollstationären Pflegeheimen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen beträgt die Umlage ab Januar 2,99 Euro pro Tag, in Tagespflegeeinrichtungen 1,49 Euro.

Preiserhöhung aufgrund der Ausbildungsumlage

Auf den sogenannten Punktwert, mit dem ambulante Pflegedienste ihre Leistungen der Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung berechnen, entfällt zukünftig eine Ausbildungsumlage von 0,369 Cent pro Punkt. Für eine Wäsche von Kopf bis Fuß, die mit 410 Punkten bemessen wird, bedeutet das immerhin einen Betrag von 1,51 Euro. Die Anbieter von Pflege müssen ihre Preise wegen der Ausbildungsumlage nicht zwangsläufig erhöhen.

Die Erfahrungen zeigen, dass die Kosten an Bewohner, Gäste und Nutzer der Pflegeeinrichtungen weitergericht werden. (Rita Angerstein, Beraterin im Pflegestützpunkt Kamen)

„Die Erfahrungen seit Juli 2012 zeigen jedoch, dass die Kosten an die Bewohner, Gäste oder Nutzer der Pflegeeinrichtungen weitergereicht werden“, berichtet Rita Angerstein. Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige hat das Konsequenzen, da die Leistungen der Pflegeversicherung nicht entsprechend erhöht worden sind.

Beispiel: Bei einer Unterstützung in der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst reicht das Budget der Sachleistung durch die Pflegeversicherung unter Umständen nicht mehr aus und Zuzahlungen aus eigenen finanziellen Mitteln können notwendig werden. „War bislang eine Kombination aus Sachleistung und anteiligem Pflegegeld möglich, verringert sich das restliche Pflegegeld oder entfällt sogar“, unterstreicht Pflegeberaterin Angerstein.

Information und Beratung zum Thema erhalten Pflegebedürftige und Angehörige im Pflegestützpunkt Kamen an der Nordenmauer 18. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Während dieser Zeit sind die Mitarbeiterinnen unter Tel. 0 23 07 / 2 89 90 60 oder persönlich zu erreichen. Sprechstunden des Pflegestützpunktes in den übrigen Kommunen des Kreises Unna finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de.