Ohne „Lappen“ am Steuer: 4.800 Euro Strafe

image_pdfimage_print

von Andreas Milk

„Ja, stimmt.“ Und: „Blöde Sache.“ Viel mehr gab es nicht zu sagen für den Verteidiger der 41-jährigen Serap K. (Name geändert) vor dem Kamener Amtsgericht. Seine Mandantin war wegen Fahrens ohne Führerschein angeklagt: Am 30. März 2018 war sie auf der A 2 in Bergkamen geblitzt worden.
Die Frau wohnt in Moers, betreibt als Franchise-Nehmerin eine Bäckerei in Düsseldorf. An jenem Tag hatte eigentlich jemand anderes in dem Auto sitzen sollen: Es handelte sich um die Übernahme eines Leasingfahrzeuges. Aber dieser andere Jemand war kurzfristig ausgefallen. Serap K. sah sich genötigt einzuspringen.

Ein Fehler – erst recht für eine Frau, die wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Trunkenheit im Verkehr vorbestraft ist.
Das Geständnis ohne jede Einschränkung und ohne Entschuldigung à la „Meine Mutter lag im Sterben“ rettete sie wohl vor einer Freiheitsstrafe: Der Richter beließ es bei einer Geldstrafe von 4.800 Euro, verbunden mit einer einjährigen Sperre für die Ausstellung eines neuen Führerscheins. „Jedes Delikt bringt Sie weiter vom Führerschein weg“, sagte er der Angeklagten. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung dürfte noch auf sie zu kommen, bevor sie sich eines Tages legal ans Lenkrad setzen darf.