von Andreas Milk
„Bei neuen Dummheiten geht’s in den Bau“ – klare Ansage des Amtsrichters Christoph Hommel an den Angeklagten. Das Urteil für heute: Fünf Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Der 42-jährige Murat F. (Name geändert) war am späten Abend des 3. Oktober in einem Peugeot auf der Bergkamener Ebertstraße von Polizisten gestoppt worden. Einen Führerschein besaß er zwar – aber irgendwie auch wieder nicht. Es war ein türkischer. Und der galt nicht, weil F. sich an jenem Tag schon länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hatte.
Ein Versehen, könnte man meinen. Und F. selbst erklärte denn auch beim Prozess im Kamener Amtsgericht, er habe angenommen, alles sei okay gewesen. Bloß: Derselbe Richter hatte ihn schon 2009, 2011 und 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, jeweils zu einer Geldstrafe. Die Behauptung, ahnungslos gewesen zu sein, zog da nicht mehr.
„Sie sind dreist“, fand Richter Hommel. Er riet Murat F., sich um einen Führerschein zu kümmern, der ihn auch tatsächlich zum Fahren in Deutschland berechtigt. Das erfordert allerdings Geduld: Neben der Bewährungsstrafe wurde eine zweijährige Sperre verhängt. Wenigstens eine Geld- oder Arbeitsauflage bleibt Murat F. aber erspart.