In den Bund-Länder-Beratungen ist es beschlossen worden und jetzt hat das NRW-Gesundheitsministerium die Gesundheitsämter per Erlass aufgefordert, die neuen Quarantäneregeln umzusetzen. Das ist nötig, weil Experten durch Omikron mit höheren Inzidenzen rechnen und somit auch mit vermehrtem Personalausfall in der kritischen Infrastruktur wie Krankenhäusern, Kraftwerken oder Behörden. Daher sind ausgewogene Absonderungsregelungen erforderlich, so das Land.
„Im Kern ist vorgesehen, Verkürzungen der Quarantäne und Isolation sowie Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Personen abhängig vom vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung und für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene) umzusetzen“, so heißt es im Erlass. Der Erlass ist ab sofort gültig.
Blick auf die Regeln
Die Isolation können Infizierte früher beenden. Nach 7 Tagen können sie mit einem negativen PCR-Test oder Schnelltest von einer zertifizierten Stelle entlassen werden. Gleiches gilt für Kontaktpersonen in Quarantäne. Ohne negativen Test endet die Quarantäne nach 10 Tagen. Eine unterschiedliche Betrachtung bei Virusvarianten erfolgt nicht mehr.
Zwei Sonderregeln gibt es: Für Beschäftigte, die sich mit Corona infiziert haben und in Krankenhäusern, in der Pflege und ähnlichen Einrichtungen arbeiten, gilt, dass sie zusätzlich 48 Stunden symptomfrei sein müssen. Dann können auch sie nach 7 Tagen mit negativen PCR-Testergebnis die Quarantäne verlassen. Die zweite Sonderregel gilt für Schüler und Jugendliche in Kita und Schule: Sind sie Kontaktperson, so endet die Quarantäne bereits nach 5 Tagen mit negativem Testergebnis.
Geboosterte Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne
Wer seine Booster-Impfung bereits hatte, muss als Kontaktperson nicht in Quarantäne. Auch wer frisch doppelt geimpft, geimpft genesen oder frisch genesen ist, ist von der Pflicht befreit. „Frisch“ bedeutet in dem Fall, dass die Impfung bzw. Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Regeln für Personen in Quarantäne
Die Regelung wird auch bei Personen umgesetzt, die sich derzeit in Quarantäne befinden. Die Kreisverwaltung reagiert mit einer Allgemeinverfügung auf die neuen Änderungen. So können Personen, die sich seit 10 Tagen oder länger in Quarantäne befinden, diese beenden. Ein Nachweis wird nicht mehr benötigt. Für alle, die sich derzeit in Quarantäne befinden, gelten abweichend von den bestehenden Anordnungen die genannten, neuen Quarantäneregeln.
Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung, mit der die neuen Regeln umgesetzt werden, ist unter www.kreis-unna.de zu finden. PK | PKU