Neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht: Stadt bereitet jetzt Öffnung von Museum, sohle 1 und Spielplätzen vor

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Mit der nun veröffentlichen neuen Coronaschutzverordnung ist ab dem 4. Mai 2020 in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Dazu zählen etwa Museen und Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks. Die Beschäftigten des  Bergkamener Stadtmuseums und der städtischen Galerie Sohle 1 treffen nun alle Vorbereitungen, damit auch hier wieder zeitnah eine Öffnung erfolgen kann.

Ab Dienstag, 5. Mai, öffnet die städtische Bibliothek wieder für ihre Besucherinnen und Besucher. Der Service ist allerdings noch eingeschränkt, lediglich Ausleihe und Rückgabe sind möglich. Die Öffnungszeiten sind: Dienstag und Donnerstag von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr sowie Mittwoch von 14-16 Uhr.

Spielplätze sollen in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden nach entsprechender Vorbereitung von den Kommunen ab Donnerstag (7. Mai 2020) wieder geöffnet werden können, zeitgleich zur Wiederaufnahme des Unterrichts für die 4. Klassen in den Grundschulen.

Ebenso hat das Land NRW die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Coronaschutzverordnung veröffentlicht. In dieser sind beispielsweise die Regelungen für das Friseurhandwerk in Friseursalons getroffen.

Die ab Montag geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie die dazu gehörende Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ können auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de eingesehen werden. Beide können aber auch hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

2020_05_01_fassung_coronaschvo_ab_04_05_2020

2020_05_01_anlage_hygiene_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_nrw_ab-04_05_2020