von Andreas Milk
Ausgerechnet an einer Zivilstreife der Dortmunder Polizei bretterte der Bergkamener Manuel H. (20, Name geändert) in der Nacht zum 24. Juli 2023 vorbei. Erlaubt sind auf der Evinger Straße innerorts 50 Kilometer pro Stunde; H.s Wagen brachte es in der Spitze auf knapp 110. Dazu kam noch: Es hatte genieselt, die Fahrbahn war nass. Und dunkel war es sowieso: Das Ganze geschah kurz nach Mitternacht.
Wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens saß der junge Mann jetzt in Kamen vor dem Jugendrichter. Denn ein „Rennen“ kann laut Strafrecht auch fahren, wer bloß gegen sich selbst antritt.
Zehn Monate ist das jetzt her – und er habe in der Zeit „viel nachgedacht“, sagte Manuel H. vor Gericht. „Es war jugendlicher Leichtsinn in meinem Kopf“, versuchte er das Verhalten zu erklären. Die Polizei hatte seinerzeit Mühe, ihm zu folgen, erinnerte sich der Beamte, der am Steuer saß. Über eine Strecke von gut anderthalb Kilometern raste H. über die – vorfahrtberechtigte – Evinger Straße, vorbei an einer Reihe von Einmündungen, aus denen ein anderes Auto hätte kommen können. Oder ein später Gassigänger. Erst als im Polizeifahrzeug das Blaulicht angeknipst wurde, verlangsamte Manuel H. seine Fahrt und stoppte schließlich. Laut dem Beamten schien er über die polizeiliche Verfolgung belustigt zu sein und ohne Verständnis.
Geständnis, die geäußerte Reue und das Fehlen jeglicher Vorbelastung brachten den Richter zu einem vergleichsweise milden Urteil: H. muss 600 Euro Buße an die Kreisverkehrswacht Unna e. V. zahlen. Seinen Führerschein bekam er im Gerichtssaal zurück: Seit dem 24. Juli hatte er darauf verzichten müssen, was seine laufende Suche nach einer Lehrstelle nicht gerade leichter machte. Genau diese Rückgabe des Führerscheins an Manuel H. ist es, was die Staatsanwaltschaft noch zu einer Berufung bringen könnte. Ihr Sitzungsvertreter jedenfalls will nach eigenem Bekunden „Null Toleranz“ für Raser – und hätte die Fahrerlaubnis lieber einkassiert gesehen.