Die 25. BAföG-Novelle, die der Deutsche Bundestag heute in 2./3. Lesung verabschiedet, bringt ab dem 1. August 2016 spürbare Verbesserungen für Auszubildende und Studierende.
„Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge um 7 Prozent werden 110.000 junge Erwachsene zusätzlich von der Förderung profitieren. Das ist eine konkrete Maßnahme für mehr Chancengleichheit“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das BAföG Oliver Kaczmarek.
Mit der Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent und einer Anhebung der Wohnkosten- und Sozialpauschalen, steigen gleichzeitig auch die finanziellen Mittel, die den Geförderten monatlich zur Verfügung stehen. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich damit von 670 Euro um 9,7 Prozent auf 735 Euro monatlich.
Auch strukturell nimmt die BAföG-Reform einige wichtige Änderungen vor. Die Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird endlich geschlossen, überflüssige Leistungsnachweise werden abgeschafft und bürokratische Hürden insgesamt abgebaut. Das BAföG wird durch die Reform besser an die Studienrealitäten angepasst und insgesamt moderner. Die Online-Antragsstellung, die ab 2016 bundesweit möglich sein soll, erleichtert und beschleunigt die Beantragung der Förderung.
Ab 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten der BAföG-Leistungen allein. „Durch die Übernahme des Länderanteils beim BAföG werden die Länder dauerhaft um 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet. Dieses Geld werden die Länder in Kitas, Schulen oder Hochschulen investieren. Damit wird die Bildungsfinanzierung auch in Nordrhein-Westfalen nachhaltig gestärkt“, so Kaczmarek.
„Das BAföG ist wie kein anderes bildungspolitisches Instrument ein Garant für Chancengleichheit: Die SPD wird sich deswegen auch über die 25. BAföG-Novelle hinaus für eine Weiterentwicklung des BAföG stark machen.“