Maskenpflicht ab dem 27. April auch für Besucherinnen und Besucher der Bergkamener Verwaltungsgebäude

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Das Land Nordrhein-Westfalen hat ab dem 27. April 2020 angeordnet, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen. Aus diesem Grund hat der Krisenstab der Stadt Bergkamen entschieden, dass sämtliche Verwaltungsgebäude der Stadt Bergkamen durch nicht bei der Stadt Bergkamen beschäftigte Personen auch ab diesem Zeitpunkt nur noch mit mindestens der vom Land angeordneten Bedeckung betreten werden dürfen.

„Was für das Einkaufen gilt, muss nach unserer Auffassung auch für die öffentlichen Gebäude gelten. Obwohl wir den freien Zugang seit dem 17. März eingeschränkt haben, wurde in der Zwischenzeit trotzdem weitergearbeitet. Bürgerinnen und Bürger erhielten und erhalten weiterhin nach Terminvereinbarung Zugang.“, so Bürgermeister Roland Schäfer als Leiter des Krisenstabes. „Zeitgleich appelliere ich aber trotz Maskenpflicht für die unterschiedlichen Bereiche, den viel wichtigeren Mindestabstand weiterhin einzuhalten.“