Lastschriften des Telefonanbieters gingen ins Leere: DSL-Kunde war nie flüssig – Anklage

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von Andreas Milk
Im Sommer vorigen Jahres wollte die Firma Telefonica (O2) rund 50 Euro vom Konto ihres Bergkamener DSL-Neukunden Paul B. (Name geändert) abbuchen. Aber sie hatte keine Chance. Kaum war ein größerer Betrag auf dem Konto gutgeschrieben worden, räumte B. das Guthaben bis auf ein, zwei Euro ab. Die Lastschriften der Telefonfirma platzten. Folge war eine Anzeige wegen Betrugs.

Beim Termin im Kamener Amtsgericht verteidigte sich Paul B. wortreich. Es gab nie eine Betrugsabsicht, versicherte er – wohl aber Probleme mit seiner Exfrau. Die habe von jetzt auf gleich die gemeinsamen Kinder bei ihm gelassen. Für deren Ernährung habe er das Geld gebraucht. Seine Ex habe er aufgefordert, im Gegenzug wenigstens die Telefonrechnung zu übernehmen. Sie habe sich aber nicht drum gekümmert.
Paul B. lebt inzwischen mit einer anderen Frau zusammen. Sie ist schwanger. Er sagt: „Ich möchte ein glückliches, ordentliches Leben mit meiner Familie führen“ – unbelastet von der Verflossenen, die ihm so viel Stress bereitet habe. „Es wäre falsch, mich zu verurteilen.“

Aber der Richter tat es: Hartz-IV-Empfänger B. muss eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro zahlen. Dazu kommt: B. ist wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft – er hat den Teil einer Haftstrafe verbüßt, der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt. B. muss damit rechnen, dass die Bewährung widerrufen und die Reststrafe „fällig“ wird.