Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreis Unna liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 100. Das Land hat dies jetzt offiziell festgestellt und in seiner Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit darf unter bestimmten Voraussetzungen ab Samstag, 22. Mai unter anderem wieder die Außengastronomie öffnen.
Bedingung ist in der Gastronomie – wie übrigens auch an vielen weiteren Stellen – ein aktuelles negatives Testergebnis. Der Test darf dann bis zu 48 Stunden alt sein. Nur wer vollständig geimpft oder genesen ist, braucht keinen negativen Test. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses.
Einzelhandel
Getestet, geimpft oder genesen – das gilt auch für Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen. Die Kundenanzahl muss auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter begrenzt werden. Unabhängig von Tests & Co. besucht werden dürfen natürlich weiterhin Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Optiker oder Blumengeschäfte.
Kultur und Sport
Lockerungen gibt es auch in Sport und Kultur: So ist unter anderem der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen nach vorheriger Terminbuchung möglich. Kontaktfreier Sport darf draußen jetzt wieder mit bis zu 20 Personen ausgeübt werden.
Kontakte
Kontaktbeschränkungen bleiben, solange noch nicht alle geimpft sind, das A und O der Pandemiebekämpfung. Erlaubt sind Treffen im öffentlichen und privaten Raum von Personen des eigenen Haushalts plus einer weiteren Person oder wieder fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Diese und weitere Regeln für die jeweiligen Inzidenzen finden sich in einer Übersicht des Landes unter: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. PK | PKU