Labormobil bietet auf dem Herbert-Wehner-Platz Untersuchungen von Brunnenwasser an

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Mit seinem Labormobil steuert der Verein VSR-Gewässerschutz am 12. Juni erneut Bergkamen an. Es steht von 15 bis 17 Uhr auf dem Herbert-Wehner-Platz. Brunnenbesitzer können dort Wasserproben abgeben und analysieren lassen.

Harald Gülzow bei der Arbeit im Labormobil
Harald Gülzow bei der Arbeit im Labormobil.

Die Grunduntersuchung auf den Nitrat-, Säure- und Salzgehalt wird gegen eine Kostenbeteiligung von 12 Euro vor Ort durchgeführt, so dass die Brunnenbesitzer schon gegen Ende der Aktion sein Ergebnis wieder abholen können. Wer das Wasser auch auf weitere Parameter wie Eisen und Bakterien untersuchen lassen möchte, bekommt das Ergebnis mit einer Bewertung per Post zugeschickt.

Doch keiner wird mit seinen Messwerten allein gelassen. Das Team vom VSR-Gewässerschutz berät, sobald die entsprechenden Messergebnisse vorliegen, ob das Wasser zum Gießen, zum Befüllen des Planschbeckens, zum Waschen oder sogar zum Trinken geeignet ist.

Damit die Ergebnisse auch aussagefähig sind, sollten für die Probenahme und Transport Mineralwasserflaschen, die zuvor mehrmals mit dem jeweiligen Brunnenwasser gespült wurden, benutzt werden. Am besten werden diese Flaschen erst kurz vor der Abgabe am Labormobil befüllt.

Das Team vom VSR-Gewässerschutz bietet am Labormobil neben der allgemeinen Informationen zu Belastungen und deren Ursachen auch eine individuelle Beratung für den jeweiligen Brunnenbesitzer, um eine Belastung und deren Ursache zu besprechen. „Das Wasser aus dem eigenen Brunnen stellt eine gute Alternative zum kostbaren Leitungswasser dar. Wer Brunnenwasser nutzt trägt zu einem nachhaltigen Umgang mit unseren Trinkwasservorräten für die Zukunft bei“, so Susanne Bareiß-Gülzow,

Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz. Dipl.-Phys. Harald Gülzow, der Experte des Vereins zum Thema Brunnenwasserqualität, immer freitags zwischen 9 und 12 Uhr Fragen unter der Rufnummer 02831/976523.

Weitere Infos zum Thema gibt es unter www.VSR-Gewaesserschutz.de.

Im Kreis Unna gelten folgende Regelungen zur Nutzung von Brunnenwasser:

„Die Grundwasserentnahme für Einfamilienhaushalte / landwirtschaftliche Betriebe, das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck bedarf keiner wasserrechtlichen Erlaubnis.

Sofern das entnommene Grundwasser als Trinkwasser genutzt wird, ist der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna zu informieren. Denn derartige Hausbrunnen unterliegen der Überwachung und müssen mindestens einmal pro Jahr beprobt werden.

In allen anderen Fällen muss die Entnahme von Grundwasser gemeldet werden, damit im Bedarfsfall eine wasserrechtliche Erlaubnis ausgesprochen werden kann. Im Kreis Unna sind neben mehr als 700 Hausbrunnen über 120 Grundwasserentnahmen zugelassen.“