Kulturreferat der Stadt Bergkamen weist darauf hin: Finanzhilfen für Kulturschaffende

image_pdfimage_print

Das Kulturreferat der Stadt Bergkamen weist darauf hin, dass sich das finanzielle Hilfsprogramm „NRW-Soforthilfe 2020“, das gerade gestartet ist, auch an Künstlerinnen und Künstler richtet. Mit dem Hilfspaket des Bundesund des Landes wird finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen geleistet.

Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Solo-Selbständige – also Selbständige ohne Beschäftigte, Einzelkünstler etc. und Kleinstunternehmenmit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate, bei bis zu 50 Mitarbeiter/inne/n können 25.000 Euri fließen.

Weitere Hilfen sind möglich in Form von Liquiditätshilfen (keine Zuschüsse !) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), über Kurzarbeitergeld oder vereinfachten Zugang zur Grundsicherung für Kultur-
und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht.

https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende können sich außerdem auf den Seiten von überregionalen Kulturinstitutionen informieren, z.B. Deutscher Kulturrat, oder BJKE – Bundesverband der ugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen.
https://www.kulturrat.de/
https://www.bjke.de