Kreis Unna: Bundesweite Notbremse – Neue Regelungen treten in Kraft

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Die Bundesnotbremse ist beschlossen. Damit treten ab Samstagfrüh, 24. April um 0 Uhr neue Corona-Regeln in Kraft. Bis dahin gilt noch die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Unna. Diese wird durch die Bundesregeln abgelöst. Der Kreis Unna liegt mit der aktuellen Inzidenz weit über den darin gesetzten Grenzwerten.

„Die ab Samstag geltenden bundeseinheitlichen Regeln sollen helfen, die dritte Welle der Pandemie auch im Kreis Unna zu bremsen“, sagt Landrat Mario Löhr. „Und das ist gut so, denn die Zahlen bei uns im Kreis sind viel zu hoch. Ich begrüße daher die klaren und konsequenten Regeln und ich appelliere an die Menschen im Kreis Unna, die Regeln zu beherzigen. Es sind harte Einschränkungen – aber es ist der richtige Weg.“

Regeln in der Übersicht
Zentraler Punkt der Bundesregelung ist: Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag ergänzende Schutzmaßnahmen. Im Kreis Unna liegt die Inzidenz seit dem 14. April über der Marke von 200. Somit gelten am Samstag, 24. April sofort die Bundesregeln. Hier die Übersicht über die wichtigsten Regeln:

  • Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person
  • Ausgangbeschränkungen: von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt
  • Schulen: Unterricht zu Hause (Abschlussklassen bleiben im Präsenzunterricht)
  • Kitas: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (Anspruch besteht nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt – dafür muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden)
  • Einzelhandel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet für begrenzte Kundenanzahl, alle übrigen Geschäfte müssen schließen (click & collect bleibt weiter erlaubt, wenn Warteschlangen vermieden werden)
  • Sport im Freien: Kontaktoser Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre erlaubt
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geschlossen
  • Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure und Fußpflege zusätzlich mit Test)
  • Gastronomie: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich

Weitere Informationen zu den Regeln der Bundesregierung sind unter www.bundesregierung.de zu finden. Der Wortlaut des Bundesgesetzes mit allein Details ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist unter www.bgbl.de/produkte/bevoelkerungsschutzgesetz.html zu finden.

Informationen zu den Regeln in den Kitas gibt es beim Land unter www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern. Dort ist auch die Eigenerklärung zum Betreuungsbedarf zu finden und ergänzende Informationen, wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen kann. PK | PKU