Korrektur der Besuchsregelung am Hellmig-Krankenhaus Kamen: Tests sind doch notwendig

image_pdfimage_print

Mit Blick auf die aktualisierte Corona-Schutzverordnung hat das Hellmig-Krankenhaus Kamen die Besuchsregelungen noch einmal angepasst: Anders als gestern mitgeteilt müssen alle Besucher des Hellmig-Krankenhauses  ein negatives Testergebnis vorweisen (Schnelltestergebnis nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) – auch wenn sie geimpft oder genesen sind.

Alle anderen Regelungen bleiben bestehen wie gestern mitgeteilt:  Kinder unter 12 Jahren dürfen die Häuser wieder betreten. Besuche sind zwischen 10 und 20 Uhr möglich. Jeder Patient darf einmal am Tag für eine Stunde Besuch von bis zu zwei Personen empfangen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Weiterhin gilt im Krankenhaus die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem müssen Abstände eingehalten und die Hände desinfiziert werden.