Klau bei Aldi: Sechs Monate auf Bewährung

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von Andreas Milk
Für einen Diebstahl bei Aldi an der Bergkamener Geschwister-Scholl-Straße ist ein Mann aus Bönen vom Schöffengericht Unna zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Am 18. Februar hatte er für rund 30 Euro Lebensmittel mitgehen lassen – allerdings auch Wodka. Der 30-Jährige ist alkoholkrank.

Und er hat sechs Einträge im Vorstrafenregister. Die jüngste Bewährungsfrist war am 31. Januar abgelaufen – zweieinhalb Wochen vor der Klau-Aktion bei Aldi also. In der Anklage war sogar von „räuberischem Diebstahl“ die Rede, weil der Bönener sich mit Gewalt gegen einen Ladendetektiv gewandt haben soll in der Absicht, seine Beute in Sicherheit zu bringen. Nachzuweisen war das allerdings nicht. Der Vorwurf des „einfachen“ Diebstahls blieb stehen. Dazu kommt Körperverletzung, weil der Detektiv im Gerangel eine Abschürfung am Arm erlitt.

Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt ohne eigene Bleibe. Er schlief damals bei einem Kollegen. Erst im Januar hatte er einen Job gefunden; erst im März hatte seine Wohnungssuche Erfolg.

Die Bewährungsstrafe möge er als „absoluten Warnschuss“ sehen, mahnte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Als Auflage bekam der Bönener vom Gericht das Ableisten von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Vorrang hat allerdings eine anstehende Therapie gegen den Alkoholismus. Noch wartet der Mann auf eine verbindliche Platzzusage. Das Gerichtsurteil akzeptierte er: Es wurde nach Verkündung rechtskräftig.

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