Eltern können ihren Kindergeldantrag schnell und unkompliziert im Internet ausfüllen. Das Programm führt die Eltern Schritt für Schritt durch die Fragen und überprüft automatisch, ob Fehler oder lückenhafte Angaben enthalten sind.
Lutz-M. Cebulla, Leiter Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord Foto: Michael Grosler; www.grosler.de
„Kindergeld kann problemlos online beantragt werden: Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und absenden. Bestimmte Änderungen, die für den Bezug von Kindergeld wichtig sind, können der Familienkasse über das Internet auch papierlos mitgeteilt werden. Der Weg zur Familienkasse entfällt und Eltern sparen Zeit und Geld“, so Lutz- M. Cebulla, Leiter der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord, zum Online-Service der Familienkasse.
Die Daten werden vorab verschlüsselt an die Familienkasse übertragen und Eltern erhalten die ausgefüllten Formulare und ein Anschreiben an die Familienkasse zum Ausdrucken und Unterschreiben. Außerdem bekommen sie eine genaue Information darüber, welche Formulare und Unterlagen sie zusätzlich einreichen müssen. Dieses Verfahren ist derzeit aus rechtlichen Gründen noch notwendig. Die Familienkasse arbeitet gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit an einer Weiterentwicklung dieses Angebots. Ziel ist es, ein reines Online-Verfahren zur Verfügung zu stellen, in dem ein Papierausdruck nicht mehr erforderlich sein wird.
Mit „Kindergeld online“ ermöglicht die Familienkasse auch die Nutzung der „Online-Ausweisfunktion“ des neuen Personalausweises. Mit dem Personalausweis können Kunden der Familienkasse jederzeit vor allem Anschriften- und Kontoänderungen online übermitteln – ohne Änderungsformular, Unterschrift, Versand per Post oder Behördengang. Dieser Service kann auch ohne Personalausweis mit einem Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden.
Das gesamte Online-Angebot zum Kindergeld und weitere Informationen sind im Internet unter der Rubrik „Familie und Kinder/Weiterführende Links“ auf der Seite www.arbeitsagentur.de abrufbar.
Die online Übermittlung (papierlos) ist nur bei bestimmten Änderungen, wie Anschrift oder Zahlungsweg, möglich, nicht jedoch bei kindsbezogenen Änderungen.
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1 Kommentar
sehr gut, je mehr Prozesse digitalisiert werden – desto weniger Papierkram, Wartezeiten und mehr Bürgerzufriedenheit! 🙂
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