Kein Helm, kein Kennzeichen, kein Führerschein: Geldstrafe

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von Andreas Milk
Das war Pech. Im Sommer dieses Jahres hatte der Bergkamener Orhan H. (Name geändert) einen Elektroroller bekommen – schon die Testfahrt auf der Schulstraße brachte Ärger mit der Polizei und eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein. Verhandelt wurde der Fall jetzt vor dem Amtsgericht in Kamen.

H. darf wegen Verkehrsverstößen schon länger kein Kraftfahrzeug mehr führen. Er sagte, das wisse er auch. Der Roller sollte ihm wohl helfen, die Zeit ohne Führerschein zu überstehen und flott von A nach B zu kommen. Er braucht nicht angemeldet zu werden, es genügt ein Versicherungskennzeichen, und das lag auch schon bereit, ebenso ein Helm. Als H. die Probefahrt startete, waren allerdings weder der Helm noch das Kennzeichen dabei. Dass die Polizei sich für ihn interessierte, war also keine Überraschung. Prompt stellten die Beamten fest: Das Vehikel – laut H.s Verteidiger dem äußeren Anschein nach „fast ein Kinderspielzeug“ – schafft 45 Kilometer pro Stunde. Die Grenze für Führerscheinfreiheit beträgt 25. Also: Nix für einen Mann ohne „Lappen“.

Orhan H. hätte Bescheid wissen müssen, fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft und sah einen vorsätzlichen Gesetzesverstoß als gegeben. H.s Verteidiger wollte dem nicht so ganz folgen – der Roller sei quasi „frisch zusammengebaut“ gewesen, die Umstände sprächen eher für Fahrlässigkeit.

Die Richterin war eher beim Anklagevertreter: Sie verurteilte H. zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro (60 Tagessätze à 40 Euro). Beide Seiten erklärten sich damit einverstanden: Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.