Jugend vor Gericht: Mal Marihuana – mal Glühwein

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von Andreas Milk

Zwei berauschende, wenn auch sehr unterschiedliche Stoffe hatten zwei junge Männer vor den Jugendrichter gebracht: Bei dem einen ging’s um Marihuana, bei dem anderen um Glühwein. Seine Entscheidungen traf der Richter angemessen entspannt.
Den Glühwein hatte der angehende Azubi Tobias T. (19, Namen geändert) vergangenen Dezember spät abends auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt konsumiert. Kurz danach fiel er im Hauptbahnhof Polizeibeamten auf. Sie beschlossen, ihn zu durchsuchen. Tobias T. wollte das nicht. Und er bedachte die Polizisten mit einer Reihe von Schimpfwörtern aus der untersten Schublade. Nun saß er da auf der Anklagebank und erklärte leise: „Ich schäme mich“ – das Ganze sei ihm „sehr, sehr unangenehm“. Konkret erinnern könne er sich an den Abend nicht. Es war das erste Mal, dass er vor Gericht erscheinen musste. Es gab zwar in der Vergangenheit schon zwei Verfahren – eins davon wegen eines Drogendelikts -, aber die wurden ohne Termin eingestellt. Das geschah nun vor Gericht auch in der Glühwein-Sache – aber nur vorläufig. Erst wenn Tobias T. 300 Euro Buße an Sternenland e. V. – einen Verein zur Betreuung trauernder Kinder – überwiesen hat, ist der Fall erledigt.
Dagegen gab es für den 19-jährigen Niklas F. eine Gratis-Einstellung – wenn man von Kosten für den Anwalt absieht, den er dabei hatte. Der Auszubildende war Ende Oktober in der Nähe des Kamener Technoparks mit drei Tütchen Marihuana erwischt worden. Seitdem, so der Verteidiger, habe sein Mandant sich mit der Suchtproblematik auseinandergesetzt und dem Konsum abgeschworen. Fünf Mal war Niklas F. nachweislich bei einer Beratungsstelle. Er sagt: Sein Leben laufe entschieden besser, seit er vom Marihuana die Finger lasse. Der Richter begnügte sich mit einer Ermahnung, verbunden mit dem Hinweis: Sollte es zu einer Wiederholung kommen – und Niklas F. dann womöglich bereits unters Erwachsenenstrafrecht fallen -, werde es nicht so locker bleiben.