Jobcenter Unna erhält vom Bund 4,1 Mio. Euro für Modellprojekt

image_pdfimage_print

Mit rund 4,1 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis April 2024 das Modellprojekt „Pluspunkt Gesundheit in Arbeit“ des Jobcenters Unna. Darauf weist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hin und kündigt an: „Der entsprechende Bewilligungsbescheid wird in den nächsten Tagen an den Zuwendungsempfänger versendet.“

Das Geld stammt aus dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“, mit dem das BMAS einen gesetzlichen Auftrag umsetzt. Ziel ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen. Jobcenter und Rentenversicherungsträger können damit über einen längeren Zeitraum neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit beginnenden Rehabilitationsbedarfen bis hin zu Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen erproben.

Die Innovation des Projekts „Pluspunkt Gesundheit in Arbeit“ besteht nach Darstellung des Jobcenters darin, „eine Prozesskette zu erproben, die von der ganzheitlichen und gesundheitlichen Stabilisierung über eine begleitete Arbeitserprobung bis zur Arbeitsintegration reicht: Ein Team (Fallmanager/in, Ergotherapeut/in, Psychologe/-in, Finanzberater/in, Betriebsakquisiteur/in) kann aufgrund von Fortbildungen, des geringen Betreuungsschlüssels, der Kooperation im Team und Netzwerkpartnern vertieft die Gesundheit und die Auswirkung auf Arbeit und Familie bearbeiten. Durch diese Herangehensweise wird Nachhaltigkeit gesichert.

Von dem Projekt können ca. 300 Teilnehmer/innen profitieren, die während der individuellen Projektdauer verschiedene Phasen durchlaufen (Einstieg, Clearing, Stabilisierung, Produktionswerkstatt, Stellensuche, Nachbetreuung). Voraussetzung für die Teilnahme sind Freiwilligkeit und die Bereitschaft vermittlungsrelevante physische und psychische Beeinträchtigungen etc. anzugehen oder die Ablehnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

In der Erstellung der Maßnahme Produktionswerkstatt werden die Bearbeitung von Aufträgen und die Bewerkstelligung der damit verbundenen Anforderungen geübt und u. a. die Verstetigung und Übertragung auf andere Jobcenter sichergestellt. Die Teilnehmer/innen nehmen ihre eigene Leistungsfähigkeit wahr und können eine stabile Motivationslage für den Prozess der Integration in den Arbeitsmarkt entwickeln. In dieser Phase wird mit den Teilnehmenden eine Integrationsstrategie erarbeitet und begonnen, eine passgenaue Arbeit zu finden. Dies wird von dem/r Betriebsakquisiteur/in fortgeführt. Nach Arbeitsaufnahme wird eine Nachbetreuung geboten.“