von Andreas Milk
„Ich bin schnell reizbar“, bekannte die junge Frau aus Bergkamen vor dem Strafrichter des Kamener Amtsgerichts. Ohne diese Reizbarkeit wäre ihr kleines Internet-Geschäft im November vorigen Jahres womöglich auch nicht so gründlich schief gegangen, dass es zur Anklage wegen Betrugs kam.
Der Reihe nach. Jessica T. (Name geändert) bot damals über die Online-Flohmarkt-Plattform Shpock eine Jacke der Größe S samt Gürtel zum Kauf an. Es meldete sich eine Frau aus Österreich. Sie überwies rund 125 Euro. Jessica T. schickte die Jacke los. Aber die Österreicherin war damit alles andere als zufrieden: Tatsächlich hatte die Jacke die Größe XS, außerdem fehlte die Gürtelschnalle.
An diesem Punkt kommt die Sache mit der Reizbarkeit ins Spiel. Denn statt wenigstens die – wohl nach einem Waschgang liegen gebliebene – Schnalle nachzuliefern, ließ sich Jessica T. auf einen Streit mit der Österreicherin ein. Sie ärgerte sich über die üppigen Versandkosten. „Und irgendwann hatten Sie keinen Bock mehr“, fasste Richter Christoph Hommel das Ganze für die Angeklagte zusammen. Von der kam kein Widerspruch.
Vorläufiges Ende der Geschichte: Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit; die Landeskasse trägt die Kosten. Kostenlos für Jessica T. gab es noch den Rat, flott den Kaufpreis der Jacke zurückzuzahlen. Sonst könnte eine Zivilklage drohen.