Ab dem 16. März gilt die Impfpflicht gegen das Coronavirus in medizinischen und Pflegeberufen. Die jeweiligen Einrichtungs- und Praxisleitungen sind dann verpflichtet, nicht immunisiertes Personal zu melden. Das Land NRW plant einen entsprechenden Meldeweg über ein Online-Portal und hat angekündigt, dass dafür ein Elster-Zertifikat benötigt wird.
Elster wird eigentlich zur Übermittlung von Steuererklärungen genutzt. Das Land NRW will diesen Weg nutzen, weil es davon ausgeht, dass die meisten Unternehmen bereits über ein Elster-Zertifikat verfügen. Damit sollen – so der Plan des Landes – sich die Einrichtungen bei einem Portal anmelden können. Wer der Meldepflicht unterliegt und noch kein Elster-Zertifikat besitzt, sollte rechtzeitig ein Zertifikat unter www.elster.de beantragen, da ein Teil der Zugangsdaten per Post verschickt wird – darauf weist das Gesundheitsamt hin.
Keine Unterlagen einsenden
Weiter gilt die Bitte aus dem Gesundheitsamt, noch keine Unterlagen zuzusenden. Eingeschickte Unterlagen können nicht verarbeitet werden. Besonders sensible Daten wie Kopien von Impfausweisen oder personenbezogene Daten sollten nicht einfach ohne Aufforderung postalisch verschickt werden.
Sobald das Portal zur Verfügung steht, wird das Ministerium eine entsprechende Information verteilen – die wird dann auch unter www.kreis-unna.de zu finden sein. Die Personengruppen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, sind in Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes in Absatz 1 genannt: www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html. PK | PKU