IG BCE Weddinghofen bewertet den Tarifabschluss für die Steinkohle positiv

image_pdfimage_print

IG BCE-Ortsgruppe Weddinghofen Traf sich am Samstag in der Gaststätte „Kuhbachstuben“. Den Bericht für den Vorstand gaben der Vorsitzende Mario Unger und der Kassierer Horst Wolgast ab.

Unger gab bekannt, dass die Ortsgruppe mit 434 Mitglieder (459 Vorjahr ) stabil geblieben sei. Davon sind 153 Kolleginnen und Kollegen noch aktiv beschäftigt, 281 Mitglieder befinden sich im Ruhestand.

Die Jubilarfeier der Ortgruppe findet in diesem Jahr am 30. September im Restaurant um 11.00 Uhr und der Klönabend am 8. Juli um 18.00 Uhr im Kleingartenverein „Krähenwinkel“. Im Herbst ist ein politischer Abend geplant. Die Vorbereitungen laufen bereits dazu.

Mit Herbert Engeldinger und Horst Wolgast kandidieren wieder zwei Kollegen aus der Ortsgruppe zu den in 2017 stattfindenden Sozialwahlen. Zur Sozialwahl sind mehr als 45 Millionen Versicherte für die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung wahlberechtigt.

Des Weiteren berichtete Unger über die Tarifabschlüsse für die Beschäftigten in der deutschen Steinkohle. Am 15. März 2017 wurde der Tarifabschluss erzielt. Die Löhne und Gehälter werden mit Wirkung zum 01. Mai um 3,6 % angehoben. Die Ausbildungsvergütungen steigen je Ausbildungsjahr um 25 Euro. Mit der Vergütungszahlung für den Monat März wird ein einmaliger Betrag in Höhe von 600 Euro gezahlt (Azubis 400 Euro). Die Laufzeit endet am 31.Dezember 2018. Die Versammlung bewertete das Ergebnis als guten Abschluss in dieser schwierigen Zeit. Damit würden die Bergleute nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. In der schwierigen Endphase der Produktion im deutschen Steinkohlenbergbau leisten die Bergleute einen super Job.

Günter Schubert von der KBS (Knappschaft Bahn See ) referierte über die Pflegereform 2017. Wichtig hierbei ist, dass sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf orientiert, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeit  eines Menschen bei der Bewältigung des Alltags beeinträchtig sind und er deshalb Hilfe durch andere bedarf.

Versicherte, die am 31.12.2016 bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden ab dem 01.01.2017 ohne neue Antragstellung und ohne neue Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die

Pflegegrade übergeleitet. Niemand werde durch die Umstellung schlechter gestellt. Es gilt auch der Grundsatz: Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächst höheren Pflegegrad. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade.