Hundeklauer verurteilt: Sechs Monate Haft

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von Andreas Milk

Zigaretten, Handys, Autos – wer solche Sachen klaut, kommt vor den Amtsrichter. Heute saß zur Abwechslung einer auf der Anklagebank, der in Bergkamen einen Hund gestohlen hatte. Das Urteil gegen den mehrfach vorbelasteten Kamener Tobias G. (Name geändert): sechs Monate Haft.

Bei dem Hund handelte es sich um einen Schäferhundmischling. Der rechtmäßige Besitzer hatte ihn 2016 in Bayern für rund 2.000 Euro gekauft. Am 10. März wurde Tobias G. auf das Tier aufmerksam. Der Hund lief im Garten herum, und er erinnerte Tobias G. doch sehr an den „baugleichen“ Hund seiner Schwester. Die hatte – weil sie unter psychischen und familiären Problemen litt – ihren Hund schon vor längerer Zeit beim Bruder in Pflege gegeben. Weil der suchtkranke Bruder dann selbst nicht klar kam mit seinem Leben, gab er den Hund einem Bekannten. Der wiederum verschwand eines Tages – samt Hund.

Lange Rede, kurzer Sinn: Am 10. März war Tobias G. laut seiner Aussage im Gericht überzeugt, den Hund der Schwester wiedergefunden zu haben. Als das Tier dann auch noch überaus zutraulich auf ihn reagierte, hob er ihn übern Gartenzaun und verschwand mit ihm nach Kamen.

Dass der rechtmäßige Eigentümer ihn wiederfand, ist den sozialen Medien zu verdanken: Unter anderem per Facebook wurde nach dem geklauten Hund gefahndet. Erfolgreich. So stand denn schließlich die Polizei bei Tobias G. vor der Tür.

Mit ihm angeklagt war seine Schwester. Dass sie für die Tat ihres Bruders mitverantwortlich sei, war allerdings nicht nachzuweisen. Konsequenz: Freispruch. Noch im Gerichtssaal erklärte sie: „Ich bin bis heute sicher, dass das mein Hund war.“ War er nicht – daran besteht kein Zweifel. Ein Chip im Ohr machte eine eindeutige Identifikation möglich.

Die sechsmonatige Gefängnisstrafe für den Bruder begründete der Richter so: Tobias G. habe einen „Eventualvorsatz“ gehabt – bedeutet: Ihm sei bewusst gewesen, dass es der falsche Hund sein könnte. Das Mindeste wäre deshalb gewesen, beim Besitzer anzuklingeln und die Sache zu klären, statt einfach mit dem Tier zu verschwinden. Eine Nachbarin hatte außerdem gesehen, dass G. sich beim Dognapping eine Kappe ins Gesicht zog – kein Indiz für ein reines Gewissen. Und schließlich: G. ist wegen Diebstahls und Raubes vorbestraft. Zum Zeitpunkt des Hundeklaus lief noch eine Bewährungsfrist.