Der Dortmund Hauptbahnhof war am Samstagnachmittag Endstation für einen 38-jährigen Rauschgifthändler. Von dort ging es sofort ins Gefängnis.
Das Landgericht in Duisburg verurteilte ihn im Jahre 2012 wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer dreijährigen Haftstrafe. Einen Teil der Strafe saß der Verurteilte ab, dann tauchte er unter. Am Samstagnachmittag nahmen Beamte der Bundespolizei den mit Haftbefehl gesuchten Mann fest.
Eine Streife überprüfte den 38-Jährigen in der Empfangshalle des Dortmunder Hauptbahnhofes. Die Vorahnung bestätigte sich, als das Ergebnis, einer Datenüberprüfung im Fahndungscomputer vorlag. Der Kontrollierte, der in Deutschland keinen gemeldeten Wohnsitz hat, wurde durch das Landgericht Duisburg bereits im März 2012, wegen mehrfacher Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln, zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Reststrafe von 539 Tagen saß der 38-Jährige nicht ab. Er konnte sich bis zum Samstagnachmittag erfolgreich dem Zugriff der Polizei entziehen. Nun klickten die Handschellen.
Zur Verbüßung der noch offenen 18-monatigen Haftstrafe wurde er der JVA Dortmund überstellt.