Haft für hartnäckiges Fahren ohne „Lappen“: Neun Monate ohne Bewährung

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von Andreas Milk
Der Bergkamener Adrian L. (Name geändert) war am 10. Mai vom Amtsgericht Lünen wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt worden. Zwei Tage später tat er es wieder, in den Wochen danach mindestens zwei weitere Male – in Kamen, Steinfurt und Bergkamen. „Sie haben das alles nicht ernst genommen“, hielt ihm jetzt der Kamener Amtsrichter vor. Konsequenz der drei jüngsten Fahrten: Neun Monate Haft – diesmal ohne Bewährung.

Das Delikt, das L. so hartnäckig wieder und wieder begangen habe, sei eigentlich keines, wofür er jemanden gern ins Gefängnis schicke, sagte der Richter. Aber: „Wir müssen Ihnen zeigen, dass es so nicht geht. Das heißt: Knast.“

Im ersten Fall war L. auf dem Weg zur Arbeit in einem Kamener Logistikbetrieb, im zweiten Fall wollte er seine kranke Freundin besuchen, im dritten Fall schließlich hatte er den Wagen vor seiner Bergkamener Wohnung ein paar Meter versetzen wollen, als eine Polizeistreife des Weges kam, die Adrian L. schon von früher kannte. Es hatte vor Jahren alles damit begonnen, dass er einen mazedonischen Führerschein besaß, mit dem er sich hinters Steuer setzte, obwohl er die Fahrerlaubnis erst hätte umschreiben lassen müssen.Adrian L. hat die Verstöße gegen das Gesetz stets unumwunden zugegeben. Ehrlich, aber leichtsinnig sei er, hielt ihm der Richter vor. Und auch, dass ein „richtiger“ Führerschein durchs Schwarzfahren in immer weitere Ferne rücke.