Das Geld lag auf der Tanke: Strafe für Gelegenheitsklauerin

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von Andreas Milk
Herrenlose 105 Euro lagen auf dem Kassentresen der HEM-Tankstelle an der Erich-Ollenhauer-Straße herum. Und Beate F. (49, Name geändert) griff am 5. Oktober 2017 zu. Heute saß sie wegen Diebstahls auf der Anklagebank im Kamener Amtsgericht. Sie habe es nicht mit Absicht getan, sagte sie.

Vielmehr habe sie gedacht, sie selbst habe wohl das Geld – vergessen vom Kunden, der vor ihr dran gewesen war – in Gedanken aus ihrem Portemonnaie genommen. Also habe sie es danach eben (wieder) eingesteckt.

Eigentlich sollte der Fall ohne öffentliche Verhandlung abgehakt werden: Beate F. hatte einen Strafbefehl über 600 Euro bekommen. Das fand sie angesichts ihrer Einkommensverhältnisse zu viel und legte Einspruch ein.

Mit Erfolg. Denn die Staatsanwaltschaft hatte wohl beim Beantragen der Strafe nicht berücksichtigt, dass F. für drei Kinder aufkommen muss. Allein Nummer vier ist schon selbstständig. So wurde die Strafe jetzt im Gerichtssaal auf 400 Euro gesenkt. Die eingesteckten 105 Euro aus der Tanktstelle hat Beate F. schon zurückgegeben.

Dass solche Fälle von „Gelegenheitsdiebstahl“ nicht ganz selten sind, machte der Richter nach Verhandlungsende einer Gruppe Jugendlicher im Zuschauerraum klar – und zwar am Beispiel Geldautomat. Wenn da jemand das frisch gezogene Geld liegen lässt, sei die Versuchung für den Nächsten in der Schlange groß. Trotzdem mache er sich strafbar, wenn er einfach zugreift. Und was den Fall von der Tankstelle in Bergkamen betrifft: Es gebe eine Videoaufnahme, die zeige, dass die Frau vermutlich nicht ganz so sehr in Gedanken war, wie sie im Prozess behauptete.