GSW versenden Ablesekarten und setzen sich gegen unlauteren Wettbewerb zur Wehr

image_pdfimage_print

Ab Montag, den 14. November, beginnen die GSW mit dem jährlichen Versand der Ablesekarten. In den nächsten Tagen werden etwa 70.000 Kunden ein entsprechendes Anschreiben mit einer abtrennbaren Karte erhalten, in die Zählerstände eingetragen werden können. Die Karte kann dann portofrei zurückgesendet werden.

StromNoch bequemer geht es allerdings über die Internetseite der GSW. Diese bietet zur Zählerstandeingabe eine Plattform, die auch auf mobilen Endgeräten funktioniert. Jeder, der ein Smartphone oder Tablet besitzt, kann somit die Ablesung direkt am Zähler vornehmen und ohne Umwege den Stand an die GSW übermitteln.

Wer so ein mobiles Endgerät derzeit noch nicht besitzt, kann mit ein bisschen Glück bei dem diesjährigen Gewinnspiel wieder eines gewinnen. Unter allen Nutzern der Online-Zählerstandeingabe verlosen die GSW diese attraktiven Preise. Die Informationen rund um Zählerstanderfassung und das Gewinnspiel erhalten die Kunden mit dem Anschreiben.

Die GSW werden Zähler auch vor Ort ablesen lassen. Mit der Ablesung haben die GSW die Firma ASP aus Unna beauftragt. Alle Ableser können sich gegenüber dem Kunden mit einem Dienstausweis als Mitarbeiter der beauftragten Firma ASP zu erkennen geben.

GSW warnen vor Drückerkolonnen

In der Zeit zwischen der Ablesung und der Jahresendabrechnung haben Drückerkolonnen wieder Hochkonjunktur. Die GSW erwarten, dass diese in den nächsten Monaten wieder ihr Unwesen in Kamen, Bönen und Bergkamen treiben werden. Die Damen und Herren, die dann plötzlich und unangemeldet vor der Tür stehen, geben sich oftmals sogar dreist als Mitarbeiter der GSW aus. So oder auf andere Art und Weise wird das Vertrauen der Bürger betrügerisch ausgenutzt. Es werden Schreiben präsentiert, in denen nur aus dem Kleingedruckten hervorgeht, dass es sich nicht um ein Vertragsformular der GSW handelt. Die Betrüger versuchen so, durch die Hintertür einen Energieversorgerwechsel durchzuführen.

Diese und auch andere Methoden wie unerlaubte Telefonanrufe oder E-Mails fallen unter die Rubrik „Unlauterer Wettbewerb“. Neben den GSW setzen sich auch andere Stadtwerke dagegen zur Wehr und leiten gerichtliche Verfahren gegen die Unternehmen ein, die hinter diesen Machenschaften stecken. So hatte sich zum Beispiel der niedersächsische Kommunalversorger Stadtwerke Northeim GmbH (SWN) im August 2016 in einem Rechtsstreit gegen die Vertriebstochter des RWE-Konzerns durchgesetzt. Die RWE-Tochter war zuvor wiederholt wegen „fragwürdiger Methoden“ bei der Kundenakquise auffällig und angezeigt worden. An den Haustüren wurden unwahre oder irreführende Angaben gemacht, Kunden wurden unter der Vorgabe, dadurch einen günstigeren Tarif zu bekommen, zu Unterschriften gedrängt. Dabei wurde jedoch verschwiegen, dass mit der Unterschrift auch der Versorger gewechselt wird. Kunden der Stadtwerke Northeim hatten sich in der Folge an ihren Kommunalversorger gewandt, der daraufhin vor Gericht zog. Auf Beschluss des Landgerichts Göttingen musste die RWE Vertrieb ein Ordnungsgeld von 45 000 Euro zahlen.

Auch die GSW werden, wenn sie genügend Hinweise erhalten, gegen Unternehmen vorgehen und die Belästigung an den Haustüren oder durch Telefonanrufe beenden. Dabei sind sie auf die Unterstützung der Bürger angewiesen. Denn nur mit den nötigen Beweisen kann eine Klage wirkungsvoll vorgebracht werden.

Zudem versuchen die GSW, gemeinsam mit den Beratungsstellen der Polizei, präventiv aufzuklären und Hilfestellung zu geben, sollte man unverhoffter Dinge an der Haustür konfrontiert werden. Ganz wichtig dabei: Keine Fremden in die Wohnung lassen. Nicht nur Drückerkolonnen nutzen die kommenden Monate. Energisch gegen zudringliche Besucher zur Wehr setzen, laut ansprechen oder um Hilfe rufen. Grundsätzlich den Dienstausweis zeigen lassen und ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel prüfen. Nichts gutgläubig oder unter Zeitdruck unterschreiben. Niemals beeindrucken oder verwirren lassen. So kann man sich vor unangenehmen Folgen schützen. Sollte doch eine Unterschrift geleistet werden, immer auch auf die Datumsangabe achten. Ein fehlendes oder falsches Datum kann die Durchsetzung eines Widerspruches erschweren.

Im Zweifel können sich besorgte Bürger über die Rufnummer 02307 978-0 an die GSW oder über 02307 921-0 direkt an die (kriminal-) polizeiliche Dienststelle in der Nähe wenden. Dort erhalten sie außerdem wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren zum Thema Haustürgeschäfte.