Alle Jahre wieder: Zum Jahresende steht bei den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen wieder die Ablesung als Grundlage für die Jahresendabrechnung an. Dafür schreiben die GSW in diesen Tagen mehrere zehntausende Kundinnen und Kunden an. Die GSW bitten darum, die Zählerstände für Erdgas, Strom, Wärme und/oder Wasser möglichst online zu übermitteln. Wer das praktische Online-Portal auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/zaehlerstand nutzt, spart sich nicht nur den Weg zur Poststelle oder ins GSW-Kundencenter. Man landet auch gleichzeitig automatisch im Lostopf auf attraktive Gewinne. Die GSW verlosen unter allen Kunden, die ihre Zählerstände online übermitteln, drei neue iPhones 15.
Alternativ können Kundinnen und Kunden die abtrennbare Ablesekarte auf dem Anschreiben ausfüllen und portofrei an die GSW zurücksenden oder im Kundencenter in die dafür vorgesehenen Einwurfboxen werfen. Die GSW bitten ihre Kunden darum, dass die Ablesekarten mit den Zählerständen bis spätestens zum 6. Januar 2024 übermittelt bzw. postalisch zugesendet sein sollen. Wer seinen Zählerstand online eingibt, hat noch etwas länger Zeit für die Übermittlung. Das Online-Portal ist bis zum 12. Januar geöffnet.
Was es genau bei der Zähler-Ablesung zu beachten gibt, erfahren Kundinnen und Kunden auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/zaehlerablesen. Dort ist auch ein Erklär-Video zu finden, in dem die unterschiedlichen Zählertypen sowie die wichtigsten Informationen zur Ablesung vorgestellt werden.
Nicht alle Kundinnen und Kunden müssen den Zählerstand selbst ablesen: Einige Zählerstände im Versorgungsgebiet werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GSW aufgenommen. Das gilt beispielsweise für größere Wohneinheiten mit Mietern. Hier sind die Zähleranlagen zum Teil nicht für jeden Mieter zugänglich – etwa zum Schutz vor Vandalismus oder Betrugsversuchen. Dann übernehmen die Hausverwalter, Hausmeister oder eben Mitarbeiter der GSW die Ablesung. Deshalb sind in diesen Tagen also verstärkt Mitarbeiter der GSW im Versorgungsgebiet im Einsatz. Sie sind an ihrem Dienstausweis als GSW-Mitarbeiter erkennbar.
Die Zählerstände benötigen die GSW als Grundlage für die Jahresendabrechnung, die im Frühjahr 2024 erfolgt. Sollte der Zählerstand nicht rechtzeitig an die GSW übermittelt worden sein, wird der Zählerstand anhand des Verbrauches in der Vergangenheit geschätzt. In der Jahresendabrechnung teilen die GSW ihren Kunden auch die neuen monatlichen Abschlagszahlungen mit.