Girokarte abgefischt: Haft auf Bewährung

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von Andreas Milk
Es war ein ausgesprochen kurzer Prozess nach einer langen Vorgeschichte: Gut eine Viertelstunde beschäftigte der Fall des Bergkameners Alexander H. (Name geändert) an diesem Freitag den Strafrichter in Kamen. Denn H. gab zu, dass er Mist gebaut hatte, und akzeptierte nun doch einen schon früher ergangenen Strafbefehl. Das heißt für ihn: ein Jahr Haft auf Bewährung.

Im August und September 2020 hatte H. laut Akte mehrfach Geldbeträge an Automaten abgehoben oder es zumindest versucht – mit einer Girokarte, die ihm nicht gehörte und die er entweder aus der Post gefischt oder aus der Wohnung des rechtmäßigen Besitzers gestohlen haben muss. Das Gleiche gilt für den separaten Brief mit der PIN. Fünf Mal ging H. mit der Karte los: In Lünen zog er insgesamt mehr als 2.000 Euro; ein Versuch, dort weitere 2.000 Euro abzuheben, scheiterte, ebenso seine Abhebeversuche in Kamen (1.000 Euro) und Werne (1.000 Euro). Überwachungskameras dokumentierten die Taten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass H. gewerbsmäßig handelte – also kein Gelegenheitsbetrüger war, sondern von seinem kriminellen Tun seinen Lebensunterhalt bestreiten wollte.

Die letzten paar Wochen – seit Ende Februar – hat Alexander H. in einer JVA verbracht: Einen Gerichtstermin Anfang Januar hatte er ignoriert, Folgen waren der Erlass eines Haftbefehls und schließlich H.s Festnahme. Zurück ins Gefängnis musste er jetzt nach dem neuen Gerichtstermin nicht. Und wenn er sich in nächster Zeit nichts mehr zuschulden kommen lässt, bleibt die einjährige Haftstrafe ihm erspart. Als Bewährungsauflage hat er allerdings 120 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten.