Gesellenprüfungsgesuch muss bis zum 15. September vorliegen

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Alle Auszubildenden der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna sowie Stadt Hamm), die bis zum 31. März 2017 ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 15. September 2016 bei der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe einreichen. Dies gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen. Antragsformulare sind bei der Kreishandwerkerschaft erhältlich.

Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtig werden. Dem Antrag sind daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen. Die ausgefüllten Anträge bitte senden an: (für den Kreis Soest) Haus des Handwerks, Am Handwerk 4, 59494 Soest; (für die Stadt Hamm) Haus des Handwerks, Sedanstraße 13, 59065 Hamm; (für den Kreis Unna) Haus des Handwerks, Nordring 12, 59423 Unna.

Damit wirklich alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten, wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 15. September 2016 geachtet.