Die für den 1. Mai geplante Neonazi-Demonstration in Dortmund findet nun doch statt. Nach dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht in Münster das Verbot der Demonstration gekippt. „Ich akzeptiere die Entscheidung des Gerichts“, erklärt Polizeipräsident Gregor Lange. „Ich möchte aber auch klarstellen: Beim Thema Rechtsextremismus werden wir alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente nutzen.“
Mit seinem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Beschwerde des Polizeipräsidiums Dortmund gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurückgewiesen. „Ich war mir des Risikos dieses Verfahrens bewusst. Es ist ein normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, dass Behördenentscheidungen überprüft werden“, erläuterte Polizeipräsident Gregor Lange.
Damit seien die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Die angemeldeten Versammlungen finden statt. „Wir gestehen den Rechten zu, was wir rechtlich müssen. Keinen Millimeter mehr“, sagte der Dortmunder Polizeipräsident.
Rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft
Der Dortmunder Polizeipräsident wollte den rechtsextremen Aufmarsch verbieten – unter anderem, weil er die öffentliche Sicherheit und Ordnung für gefährdet hält. Das halten die Richter nicht für hinreichend belegt.
Ab sofort informiert die Polizei Dortmund die Einwohner und Geschäftsleute von Westerfilde über die unvermeidbaren Einschränkungen, die sich durch die angemeldeten Demonstrationen ergeben. Ziel der Polizei ist es – im Sinne der Dortmunder Bürger – jegliche Eskalation, wo immer es möglich ist, zu unterbinden. Der Polizeipräsident legt besonderen Wert auf die Feststellung, dass trotz deutlicher Hinweise auf Teilnehmer aus dem rechtsextremistisch-kämpferischen Umfeld ein Verbot nicht durchzusetzen war.
Polizei informiert Einwohner und Geschäftsleute
Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster und des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen sind Rahmenbedingungen geschaffen worden, die jetzt von der Polizei umgesetzt und ausgestaltet werden. „Die Polizei wird jeden Dortmunder schützen, der sein Recht auf friedlichen Protest wahrnimmt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei.