Fünf Monate Haft – wegen (k)einer Pokémon-Karte

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von Andreas Milk
Ins Gefängnis gehen wegen einer Pokémon-Karte, die es nicht gab: Der 40-jährige Bergkamener Hannes T. (Name geändert) ist vor dem Amtsgericht Kamen zu fünf Monaten Haft verurteilt worden. Bei den Ebay-Kleinanzeigen hatte er eine Sammelkarte für 230 Euro angeboten. Ein Mann aus Österreich überwies im Juli 2019 das Geld. Die Karte bekam er nicht: T. hatte das Angebot nur eingestellt, um Geld für seine Drogensucht zu beschaffen.

Dies allein wäre kein Grund für eine Gefängnisstrafe. Entscheidend ist T.s Vorgeschichte. 14 Vorstrafen stehen in seinem Register, unter anderem wegen Diebstahls, Schwarzfahrens – und eben Betrugs. Er sei inzwischen „clean“, sagte er in der Verhandlung: keine Drogen mehr, seit Monaten schon. Er habe einen Job, in dem er sich wohl fühle. Seine Freundin bekomme ein Kind.

Was den Richter allerdings störte: T. habe sich nicht darum gekümmert, den Schaden des Österreichers wieder gut zu machen – sprich: ihm das Geld zu erstatten. T. erklärte zwar, den Mann angeschrieben zu haben. Bloß weiß der davon überhaupt nichts, erfuhr der Richter auf Nachfrage. Und noch etwas fand der Jurist merkwürdig: Schon bei einem Gerichtstermin 2020 hatte T. von kommender Vaterschaft gesprochen. Ob seine Freundin denn immer zu seinen Gerichtsterminen schwanger sei? T. erklärte das damit, dass seine Freundin das erste Kind verloren habe. Belegen ließ sich das nicht. Die Frau hatte ihn nicht ins Gericht begleitet, was allerdings angesichts der Coronapandemie verständlich scheint.

In die fünfmonatige Haft floss eine frühere Verurteilung mit ein – die Strafe ist also für zwei Delikte. T. kann vor dem Landgericht Dortmund in Berufung gehen. Er hatte schon einmal Erfolg damit: Die Richter machten aus einer Haftstrafe ohne Bewährung eine Bewährungsstrafe.