Frau vom Pflegedienst begrapscht: Geldstrafe

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von Andreas Milk
Wegen sexueller Belästigung einer Pflegedienst-Mitarbeiterin muss der Bergkamener Djamal K. (27, Namen geändert) zahlen. Der Kamener Strafrichter verurteilte den erwerbslosen jungen Mann zu einer Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze à 15 Euro). Es gebe keinen Zweifel, dass die Frau die Wahrheit gesagt habe.

Die Tat geschah am Vormittag des 7. April. Die 40-jährige Sonja G. war nicht zum ersten Mal im Haushalt von K.s Familie – bestehend aus ihm, seiner Schwester und der Mutter. Sonja G.s Aufgaben: vor allem Putzen und Einkäufe erledigen. Djamal K. sei am Anfang sehr nett und freundlich zu ihr gewesen, sagte Sonja G. Aber das schlug bei späteren Einsätzen um in Aufdringlichkeit. Am 7. April schließlich – K.s Mutter und Schwester waren nicht daheim – sollte sie sich zu ihm auf die Couch setzen: Er wollte ihr ein Handyvideo zeigen von der Hochzeit eines Freundes. Eher widerstrebend ging sie zu ihm. Und da habe er die Arme um sie gelegt, ihre Brüste berührt, sie auf den Hals und in den Nacken geküsst, trotz klarer Ansage, dass sie das nicht wolle. Später, im Auto, habe sie ihre Teamchefin angerufen, erzählte Sonja G. unter Tränen. Die Chefin stand zu ihrer Mitarbeiterin. Sie habe ihr gesagt, sie solle zur Polizei fahren – und den Vertrag mit Familie K. fristlos gekündigt.

Im Prozess sagte Djamal K. nicht allzu viel. Die Vorwürfe gegen ihn seien „krass“ und stimmten nicht, behauptete er. Seine Verurteilung fand er unfair: Schließlich habe doch Aussage gegen Aussage gestanden. Der Richter klärte ihn auf: Wenn die eine Aussage vollkommen glaubhaft sei und die andere aber mal so gar nicht, dann stehe einem Strafurteil nichts entgegen. K. kann jetzt beim Landgericht Dortmund Berufung einlegen.

 

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