von Andreas Milk
Es war eine ausgesprochen interkommunale Angelegenheit, über die der Kamener Strafrichter zu verhandeln hatte: Tatorte in Kamen am Südfeld, in Bergkamen an der Mergelkuhle – und ein Angeklagter, der in Unna wohnt. Eine weitere Besonderheit des Verfahrens: Uwe H. (Name geändert) darf sich aussuchen, warum er verurteilt wurde – wegen Diebstahls oder wegen Hehlerei? Denn was genau geschehen war, ließ sich nicht eindeutig klären. Klar ist nur: Es war eins von beiden. Resultat ist das „Oder“-Urteil. Bei einer solchen Entscheidung geht das Gericht zu Gunsten des Beschuldigten von dem Tatvorwurf aus, der weniger schwer wiegt.
Zur Sache selbst: Im Kamener Südfeld waren ein Mountainbike und ein E-Bike vom Fahrradträger eines Wohnmobils gestohlen worden, an der Bergkamener Mergelkuhle ein Trekkingrad aus einer Gartenlaube. Das Mountainbike ist bis heute verschwunden. Die beiden anderen Räder sind wieder da: Polizisten fanden sie auf dem Flur des Hauses, in dem Uwe H. wohnt. Sie waren mit einem Schloss gesichert. Zu diesem Schloss hatte Uwe H. den passenden Zahlencode.
„Ich habe keinen Diebstahl begangen“, versicherte er vor dem Richter. Wo die Räder her gekommen seien, könne er auch nicht sagen. Der Richter tat sich schwer, an H.s Unschuld zu glauben. Dazu kommt: H., der beim Termin fahrig wirkte, hat eine Reihe von Vorstrafen – darunter solche wegen Unterschlagung, Diebstahl, Hehlerei. Mutmaßlicher Hintergrund ist ein Drogenproblem.
Das Urteil: Acht Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Daneben erhielt Uwe H. die Auflage, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.