„Ich werde dich f*****“: Geldstrafe für Drohung gegen Vermieter

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von Andreas Milk
Ein Streit zwischen Mieter und Vermieter eskalierte im Juni vorigen Jahres auf der Schulstraße. Folge war ein Strafbefehl gegen Malik T. (Name geändert), den Mieter: 500 Euro sollte er zahlen, weil er Sedat K., den Vermieter, bedroht habe. Laut Staatsanwaltschaft tat er das mit den Worten: „Ich werde meine schlimmen Freunde rufen und dich ficken.“ Hintergrund soll die Auseinandersetzung um eine Kaution gewesen sein.

Malik T. legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Darüber sollte jetzt vor dem Kamener Amtsgericht verhandelt werden. Vier Zeugen waren zu dem Termin geladen worden: der mutmaßlich bedrohte Sedat K. und drei Bekannte von ihm. Es hätte heikel werden können für Malik T.: „Gegen vier Leute hab‘ ich anscheinend keine Chance.“

Der Richter hatte ihn darauf hingewiesen, dass es im Grunde zwei Möglichkeiten gebe. Die erste: Freispruch. Eher unwahrscheinlich – denn die Beschuldigungen gegen T. schienen glaubhaft, zumal Sedat K. während der Ermittlungen zugegeben hatte, selbst auch Beleidigungen ausgestoßen zu haben, also keineswegs ein Unschuldsengel zu sein. Die zweite Möglichkeit: Verurteilung – zu einer Strafe deutlich höher als die 500 Euro im Strafbefehl. Denn nicht nur, dass Malik T. inzwischen dank Job zahlungskräftiger ist als von der Staatsanwaltschaft zunächst angenommen, er hat auch schon ein paar Vorstrafen im Register. Kurz: Aus 500 Euro drohte ein Mehrfaches des Betrags zu werden.

Aus dem Zuschauerraum schaltete sich Malik T.s Mutter ein: „Bezahl‘ die 500!“ Und so läuft es nun auch, trotz T.s Beteuerung, es sei alles nicht so gewesen, wie es in der Akte steht. Er nahm den Einspruch zurück, die 500-Euro-Strafe wurde rechtskräftig. „Entschuldigung für die Zeit“, bat er beim Verlassen des Saals den Richter. Der erwiderte trocken: „Das ist mein Job.“