Exotische Haustiere: Empfindliche Geldbußen bei Verstößen gegen die Meldepflicht

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Tierisch beliebt: Griechische Landschildkröten, Chamäleons, Graupapageien, Färberfrösche und viele andere exotische Arten haben in den vergangenen Jahrzehnten auch im Kreis Unna eine große Fangemeinde gefunden. Allerdings hat die Haltung exotischer Haustiere weltweit einen derartigen Umfang angenommen, dass die Wildbestände vieler Arten an den Rand der Ausrottung gebracht wurden.

Exotisches Haustier: Chamäleon (Copyright: Foto: Peter Driesch – Kreis Unna)

„Eine aus Naturschutzsicht unproblematische Alternative stellen in Gefangenschaft nachgezogene Exemplare dar“, erklärt Stephanie Wabbels aus dem Fachbereich Natur und Umwelt beim Kreis Unna. Doch trotz der Nachzuchtbemühungen werden weiter Tiere in der Wildnis gefangen und über dubiose Wege gehandelt.

Was erlaubt ist und was nicht, regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) zum Schutz zahlreicher in ihrer wildlebenden Existenz bedrohten Tier- und Pflanzenarten von 1973.

Stephanie Wabbels sagt: „Wer ein artgeschütztes Tier wie z.B. einen Papagei oder eine Schlange halten will, darf dies nur, wenn das Tier nachweislich aus einem legalen Import oder einer legalen Nachzucht stammt.“

Dazu sollte ihm bei der Übernahme – egal ob durch Kauf oder Schenkung – ein Herkunftsnachweis ausgehändigt worden sein. Der Herkunftsnachweis besteht je nach Schutzstatus beziehungsweise Herkunft des Tieres aus einer EG-Bescheinigung / Cites, einer Einfuhrgenehmigung oder auch aus einer durch den Züchter ausgestellten Herkunftsbestätigung. Und, so unterstreicht Stephanie Wabbels: „Jeder Erwerb, aber auch die Weiterveräußerung oder der Tod eines artgeschützten Tieres muss schriftlich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises angemeldet werden.“

Die Anmeldung eines artgeschützten Tieres ist kostenlos. Die notwendigen Formulare finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de/artenschutz. Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit z.T. erheblichen Bußgeldern geahndet.

„Diese Regeln sind Voraussetzung für effektive Kontrollen, da ansonsten z.B. ein Graupapagei, der aus einer legalen Nachzucht stammt, nicht von einem illegal aus der Natur entnommenen Tier zu unterscheiden ist“, nennt Wabbels den Grund für die Anmeldepflicht. Wer vor dem Erwerb eines Tieres nicht genau weiß, ob es sich um eine geschützte Art handelt, kann dies übrigens in einer Datenbank unter www.wisia.de recherchieren. PK | PKU