Es ist kompliziert: Wo ein Schnelltest ab heute gebraucht wird

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Wo brauche ich jetzt im Kreis Unna einen negativen Schnelltest – und wo nicht? Die Regeln sind kompliziert und vielen nicht ganz klar. Das gilt:

Die Coronaschutzverordnung schreibt vor, dass in Handelseinrichtungen, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, eine Schnelltestpflicht besteht.

Das heißt, dass kein Test in Supermärkten, Discountern, Drogerien, Babyfachmärkten, bei der Post, bei der Bank, in der Apotheke etc. benötigt wird. Eine Testpflicht besteht aber in allen Verkaufsstellen, die nicht durch den Verkauf für Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind – also beispielsweise im Schuhgeschäft, im Möbelhaus oder im Elektrofachmarkt. Hier darf nach Terminvergabe eingekauft werden (Click & Meet). Das gilt unter anderem auch für Bau- und Garten(bau)märkte – ebenfalls mit negativem Test.

Wenn es um körpernahe Dienstleistungen geht, gelten auch ein paar Unterschiede: Kein Test gebraucht wird bei medizinisch erforderlichen Dienstleistungen bei der Fußpflege und Personenbeförderung. Auch beim Frisör wird kein Test gebraucht – es sei denn, die Maske fällt (z.B. bei der Bartrasur).

Eine Testpflicht besteht bei körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc..

Mit der Test-Option ist der Zugang zu den betreffenden Angeboten nur mit einem aktuellen bestätigten Schnelltest möglich, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf.

Ein Selbsttest zu Hause reicht nicht. Es muss ein bestätigter Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle sein.
– Birgit Kalle / Kreis Unna –