von Andreas Milk
Im Juni 2024 bezog Melanie H. (Namen geändert) Prügel von dem Bergkamener Erdal K. – und nun, seit Silvester, ist sie mit ihm verlobt. Das hatte zur Folge, dass sie vor Gericht nicht gegen ihn aussagen musste: Die junge Frau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Verurteilt wurde K. am Kamener Amtsgericht trotzdem.
Rückblende: Im Mai vorigen Jahres hatte sich das Paar getrennt. Genauer: Melanie H. hatte Schluss gemacht. Anfang Juni sollte es nochmal ein Gespräch geben. Melanie H. saß dazu in K.s Auto. Es gab rasch wieder Streit; K. steuerte den Parkplatz der Kamener Gesamtschule an, um nicht beim Fahren weiter mit seiner „Ex“ aneinander zu geraten. Fest steht, dass er ihr bei der Auseinandersetzung mit dem Ellbogen in die Rippen stieß. Es soll auch einen Tritt gegeben haben. Er selbst brachte Melanie H. später ins Krankenhaus – erstes Anzeichen einer Art Reue. In den Folgetagen soll es noch eine Drohung K.s gegen Melanie H. gegeben haben sowie eine Attacke beim Einkaufen samt Zerstörung ihres iPhones.
Aufklären ließen sich diese beiden Punkte nicht – eben wegen Melanie H.s Aussageverweigerung. Für den Ellbogenstoß dagegen genügte ein (Teil-)Geständnis Erdal K.s seinerzeit gegenüber der Polizei: Ein Beamter vermerkte es damals im Protokoll.
Trotz der Verlobung eine Woche vorm Gerichtstermin also kein Freispruch für Erdal K. – stattdessen eine Geldstrafe auf Bewährung: 45 Tagessätze à 30 Euro drohen, falls K. in den kommenden zwei Jahren nochmal ausrastet. Zwischen ihm und seiner Frischverlobten gebe es kein „böses Blut“ mehr, versicherte er. „Sie hat mir verziehen.“ Ein Hochzeitstermin steht noch nicht fest – wohl aber eine baldige Familiengründung.
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