Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Bergkamen liegt vor und kann im Internet unter www.bergkamen.de eingesehen werden. Alle Bürger haben die Möglichkeit, dazu Stellungnahmen abzugeben.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Gemeinschaft die gesetzliche Grundlage geschaffen, nach der in den Mitgliedstaaten sog. Umgebungslärm nach vorgegebenen Berechnungsmethoden zu ermitteln ist. Zum Umgebungslärm zählt u.a. der von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken ausgehende und auf Wohngebäude einwirkende Verkehrslärm. Für Bergkamen sind nach den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie für die beiden Bundesautobahnen, die Werner Straße (Bundesstraße B 233), die Lünener Straße (Landesstraße L 645), den Ostenhellweg (L 736) und ein Teilstück der Jahnstraße (L 821) der Umgebungslärm zu berechnen. Die Ergebnisse dazu sind in einem sog. Lärmaktionsplan darzustellen und zu veröffentlichen.
Neben den Ergebnissen der Berechnung des Umgebungslärms beinhaltet ein Lärmaktionsplan auch die Darstellung möglicher Maßnahmen zur Verringerung des vom Straßenverkehr ausgehenden und auf die Wohngebäude einwirkenden Umgebungslärms.
Die Stadt Bergkamen hat den Entwurf des Lärmaktionsplans erarbeitet und diesen auf der städtischen Internetseite www.bergkamen.de eingestellt. Dort kann der Lärmaktionsplan eingesehen und herunter geladen werden. Gleichzeitig besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu dessen Inhalten über ein Beteiligungsformular zu äußern. Dazu wird bis zum 23. Januar 2015 dieses Beteiligungsformular verfügbar sein.